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Der Fall DELL: Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 20.06.2016

30/11/2016
| Ignacio del Val
Der Fall DELL: Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 20.06.2016

Spaniens Oberster Gerichtshof vertritt in seinem Urteil vom 20.06.2016 die Auffassung, dass die so genannten „Strukturen von Kommissionsgeschäften“ für das solche in Auftrag gebende, nicht ansässige, Unternehmen (Kommittent), aufgrund der von dem Kommissionär wahrgenommenen Tätigkeiten, die Gründung einer Betriebsstätte bewirken (im Fall von DELL, das spanische Tochterunternehmen der irischen Gesellschaft DELL PRODUCTS).

Der Oberste Gerichtshof vertritt in diesem Urteil die Ansicht, dass die Dienstleistungen, welche das spanische Tochterunternehmen als Kommissionär seines irischen Mutterhauses erbringt, nach Artikel 5.1 des mit Irland geschlossenen DBA, eine Betriebsstätte dieses Letzteren begründen, da es die Einrichtungen nutzt und ihrer Tätigkeit unmittelbar über das Personal ihres Tochterunternehmens nachgeht, und, nach Artikel 5.5 desselben DBA, da die Voraussetzung des unabhängigen Agenten, welche eine Einordnung als Betriebsstätte ausschlieβen würde, keine Anwendung auf die Beziehungen des Tochterunternehmens mit seinem nicht ansässigen Mutterhaus findet.

Diese Auslegung des Obersten Gerichtshofes folgt dem bereits in früheren Entscheidungen angewandtem Kriterium, weshalb es sinnvoll erscheint, Konzernen zur Vermeidung und/oder Minderung von Steuerrisiken zu empfehlen, ihre Vertriebsstrukturen zu überprüfen.

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