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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Spanien wegen Nachtlärm

28/02/2018
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Spanien wegen Nachtlärm

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich in seinem Urteil vom 16.01.2018 festgestellt, dass Spanien gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, welcher vorschreibt, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz hat.

Der Kläger, ein in Valencia wohnhafter Bürger, brachte vor, dass die städtischen Behörden seit 1974 Lizenzen zur Betreibung von Bars, Pubs und Diskotheken in seinem Wohnviertel erteilt hätten und daß in Folge der Eröffnung der erwähnten Lokale der im erwähnten Viertel, und konkret in seiner Wohnung, ertragene Lärm weit über den nach den zur Anwendung kommenden Bestimmungen erlaubten Lärmobergrenzen gelegen habe.

Das EGMR-Urteil bringt die Beschwerden, Protestaktionen und Unternehmungen des Klägers seit den neunziger Jahren zur Sprache, einschließlich der Beteiligung an Bürgerinitiativen, welche die Anwendung der geltenden Vorschriften forderten, des Einbaus von Doppelfenstern und der erfolglosen Versuche bei der spanischen Justiz Recht zu erhalten. Die spanischen Gerichte waren zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nachgewiesen worden sei, dass der vom Kläger erlittene Schaden aus der Lärmbelästigung entstanden sei, da keine konkreten Daten hinsichtlich des Lärmpegels in der Wohnung existieren.

Der EGMR hingegen stellt fest, dass Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention die öffentliche Gewalt, hier die Stadtverwaltung, auch dazu verpflichte, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Lärmbelästigung zu vermeiden. Da diese Maßnahmen nicht in ausreichendem Maß ergriffen wurden, hat der EGMR dem Beschwerdeführer Recht gegeben und den spanischen Staat verurteilt, dem Beschwerdeführer 7.000,-€ für materielle und immaterielle Schäden und 6.671,- € für Verfahrenskosten und Auslagen zu zahlen.

Das Urteil ist durchaus interessant, allerdings befürchten wir, dass die Höhe der Geldstrafe nicht dazu beitragen wird, dem nächtlichen Lärm in Spanien ein Ende zu setzen…
 

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