Der Deutsche Corporate Governance Kodex 2015 | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Der Deutsche Corporate Governance Kodex 2015

30/11/2015
Der Deutsche Corporate Governance Kodex 2015

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, eine aus Vertretern von Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen bestehende Kommission, hat in der Plenarsitzung vom 5 Mai 2015 die diesjährigen Änderungen des Kodex beschlossen. Die Regierungskommission formuliert im Deutschen Corporate Governance Kodex auf der Grundlage von Dialogen mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, die sie jährlich überprüft. Der Kodex richtet sich in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften, aber auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen.

Die diesjährigen Änderungen, deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015 erfolgte, beinhalten einige Präzisierungen und Anpassungen an zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen und neue, ergänzende Empfehlungen an den Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften, die vor allem die weiter zunehmende Bedeutung der Rolle des Aufsichtsrats unterstreichen:

  • Der Aufsichtsrat soll zusätzlich zu der bereits bislang festzulegenden Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festlegen.
  • Zudem soll der Aufsichtsrat sich künftig bei den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vergewissern, dass diese den im Rahmen der Mandatswahrnehmung zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
  • Schließlich soll künftig im Aufsichtsratsbericht darüber informiert werden, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats oder von Ausschüssen teilgenommen hat.
Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!