Das neue internationale (und multilaterale) Abkommen zur Verhinderung von Steuerbetrug
Endlich ist es da! Nach jahrelangen Verhandlungen innerhalb der OCDE ist das multilaterale Abkommen gegen die Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, umgangssprachlich, gegen Steuerflucht in internationalen Strukturen und Operationen, unter-schrieben worden. Unter den 68 Staaten, die bis jetzt Teil dieses Vertrages sind, befinden sich auch Deutschland und Spanien.
Mit dieser Regelung wird versucht, gegen aggressive Steuerplanung auf internationaler Ebene vorzugehen, indem Missbrauchsbekämpfungs-maßnahmen implementiert werden, die, sobald der Vertrag in Kraft tritt, -im Moment liegt er dem Kongress zur Ratifizierung vor- automatisch auf alle Doppelbesteuerungsabkommen, die aktuell für Spanien gelten, anwendbar sein wird. Dies gilt natürlich auch für das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland aus dem Jahr 2012. Es ist deshalb ratsam, Geschäfte und Investitionen im Ausland einer Überprüfung zu unterziehen, Gesellschaften wie natürliche Personen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass diese Revision nicht nur den steuerlich „aggressiven“ Strukturen gelten sollte, sondern auch denen, die im internationalen Umfeld als üblich gelten würden.
Es ist empfehlenswert zu analysieren -um nur einige Fragen anzusprechen-ob Verträge mit Vermittlern und sonstigen Handelsvertretern, sowie die persönlichen und materiellen Mittel über die man im Ausland verfügt, dort Betriebsstätten entstehen lassen, den steuerlichen Wohnsitz, um die Vorteile eines Abkommens in Anspruch zu nehmen, oder ob das Hauptziel eines Geschäfts war, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen. In allen diesen Fällen bestünde dann das Risiko, auf die erzielten Gewinne dann im Ausland Steuern zahlen zu müssen.