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Das neue Auskunftsformular 232

30/06/2017
| Ignacio del Val
Das neue Auskunftsformular 232

Die staatliche Steuer- und Zollverwaltungsbehörde (AEAT) hat den Entwurf des Verwaltungserlasses verabschiedet, kraft desselben das neue Auskunftsformular 232 betreffend verbundene Geschäftsvorgänge und Geschäftsvorgänge und Situationen, die im Zusammenhang mit Ländern oder Territorien, die als Steuerparadiese gelten, stehen, beschlossen wird.

Für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2016 hat man sich dazu entschlossen, die Auskünfte über die mit verbundenen Personen oder Gesellschaften abgewickelten Geschäftsvorgänge, die ursprünglich in der Körperschaftsteuererklärung zu erteilen waren, fortan in eine neue Auskunftserklärung zu verlagern.

Die Vorlage des Formulars 232 hat zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai des Jahres zu erfolgen, das auf den Veranlagungszeitraum, auf den sich die zu erteilenden Auskünfte beziehen, folgt. Als Ausnahme hierzu, wird für das Geschäftsjahr 2016 eine Vorlagefrist zwischen dem 1. November und dem 30. November 2017 eingeräumt.

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