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Das Lied "Happy Birthday To You" ist gemeinfrei

31/10/2015
| Ismael Marina Schneider
Das Lied "Happy Birthday To You" ist gemeinfrei

¿Wussten Sie, dass der Text des Lieds "Happy Birthday To You" bisher urheberrechtlich geschützt war? Nun ja, und der Eigentümer des Copyrights war kein anderer als die Warner Bros, welche jährlich Millionen Euro für die kommerzielle Nutzung des Liedes verdiente.

Die Lage änderte sich am 22. Oktober 2015, Tag an dem ein Richter eines Bundesgerichts in Los Angeles, im Rahmen einer Sammelklage ("class action") ein Urteil gegenüber des Copyrightrechts der Warner auf die Textzeilen des Liedes erließ (zu bemerken ist, dass sowohl Text wie Melodie eines Liedes durch Urheberrecht getrennt geschützt werden können). Die Klage wurde im Jahr 2013 auf Initiative des Produzenten Jennifer Nelson eingereicht, an welche Warner ein „royalty“ aufgrund der Nutzung des "Happy Birthday" in einer Reportage ausgerechnet über dessen Geschichte forderte. Die Urheberschaft der Melodie des Liedes wurde im Gegensatz zu dessen Textzeilen im Gerichtsverfahren nicht umstritten, da geprüft wurde, dass diese ursprünglich von einem Lied Namens „Good Morning to All“ stammte, welches im Jahr 1893 von den sogenannten Hill Geschwistern komponiert wurde und schon im Jahr 1949 Gemeingut wurde. Der Streitpunkt der Klage basierte grundsätzlich auf der Urheberschaft der Textzeilen des Liedes "Happy Birthday". Warner versuchte zu prüfen, dass die Textzeilen von den Schwestern Hill komponiert wurden, da ja davon abhing, dass aufgrund der Übernahme der Gesellschaft Summy Birchard, Inc’s, an welche die Hill Geschwister laut der Warner ihre Rechte der Melodie und Textzeilen im Jahr 1935 übertrugen, Warner diese Copyrightrechte erhielt.

Dies wurde von dem Richter abgelehnt u.a., da erst 40 Jahre nach der theoretischen Erfindung des Liedes die Hill Geschwister die Urheberschaft der Textzeilen des Liedes forderten, im Gegensatz zu der Melodie. Abgesehen davon entschied der Richter, dass selbst angenommen, dass die Hill Geschwister die rechtmäßigen Urheber der Textzeilen des „Happy Birthday“ wären, Warner diese nie erwarb, da unter dem Abkommen von 1935, die Hill Geschwister der Summy Bichard, Inc. nur das Recht auf die Melodie -und einer Version derselben für Klavier- übertragen konnten, nicht aber die Textzeilen des Liedes, weshalb Warner nie der rechtmäßige Inhaber der Textzeilen werden konnte. Kraft des Urteils ist das Lied "Happy Birthday" als Allgemeingut erkannt und kann daher von nun an frei wiedergegeben werden.

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