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Das „Fijo Discontinuo“-Arbeitsverhältnis in Spanien

28/02/2022
| Karl. H. Lincke
Das „Fijo Discontinuo“-Arbeitsverhältnis in Spanien

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem sogenannten „Fijo Discontinuo“, einem Arbeitsverhältnis welches einige Möglichkeiten, aber auch Besonderheiten bietet, die es zu beachten gilt.


Der Begriff des „Fijo Discontinuo“
Bei dem „Fijo Discontinuo“ handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches in Art. 16 des Estatuto de los Trabajadores (ET) geregelt ist. 
Im Gegensatz zu anderen unbefristeten Arbeitsverhältnissen schafft das „Fijo Discontinuo“ kein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis. Arbeitnehmer, die in einem derartigen Arbeitsverhältnis angestellt sind, stehen vielmehr zum Abruf bereit, um als Unterstützung eines Arbeitgebers während bestimmter Zeiträume im Jahr zu dienen. Bei diesem Zeitraum handelt es sich um einen bestimmten zyklisch wiederkehrenden Zeitraum, vergleichbar mit dem einer Saison.
Durch eine Einberufung („llamamiento“) teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, dass er seine Hilfe in Anspruch nehmen will. Hierdurch beginnt die Beschäftigung.
Die Entlohnung erfolgt nur für die tatsächliche Beschäftigungszeit.

Besonderheiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Aufgrund des unstetigen Beschäftigungsstatus der Arbeitnehmer stellen sich jedoch insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Kündigung diverse Fragen.
In Einzelfällen kann bereits eine ausbleibende Einberufung des Arbeitnehmers als Kündigung gewertet werden, sofern der Arbeitgeber explizite Hinweise darauf gegeben hat, dass dieses Ausbleiben als Kündigung zu verstehen ist. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies nicht uneingeschränkt gilt und der Weg einer ordentlichen Kündigung zur Vermeidung von Unsicherheiten zu empfehlen ist. Eine ordentliche Kündigung eines „Fijo Discontinuo“ untersteht wie andere Kündigungen eines unbefristeten Arbeitnehmervertrages den Vorschriften des ET.
Grundsätzlich stehen dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung eine Entschädigung in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit, sowie die Möglichkeit der Klage (binnen 20 Tagen) zu.

Neuerungen:
Durch die derzeit stattfindende Reform des spanischen Arbeitnehmerrechts wurde auch das „Fijo Discontinuo“ Arbeitsverhältnis in Teilen überarbeitet.
Arbeitnehmer innerhalb eines „Fijo Discontinuo“ werden nun auch von Tarifverträgen geschützt. Des Weiteren gibt die Reform auch Zeitarbeitsfirmen die Möglichkeit Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines „Fijo Discontinuo“ zu schließen und so Arbeitnehmern längerfristige (wenn auch nicht durchgängige) Arbeitsverträge anzubieten.

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