Bußgeld wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen im Bereich Schienenverkehr | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Bußgeld wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen im Bereich Schienenverkehr

30/09/2016
| Mónica Weimann
Bußgeld wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen im Bereich Schienenverkehr

Die spanische Kartellbehörde (CNMC) hat gegen vier Unternehmen ein Bußgeld von insgesamt 5,58 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen Artikel 1 des Kartellgesetzes sowie Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verhängt. Beide Bestimmungen verbieten jede Art wettbewerbsbeschränkender Handlungen im gesamten oder in Teilen des Inlands- bzw. Binnenmarktes. Die CNMC sieht es als erwiesen an, dass die betroffenen Unternehmen seit 1999 bis mind. 2014 im Rahmen der von ADIF (Betreiber der Eisenbahninfrastruktur) eröffneten Ausschreibungen für die Lieferung von Schienenumleitungen sowie weiteren Zubehörteilen untereinander Vereinbarungen sowohl bzgl. Marktaufteilung, Preise und anderen kommerziellen Bedingungen, als auch Austausch vertraulicher Geschäftsinformationen getroffen haben. Mit der Absicht, Wettbewerber auszuschalten, hätten die zuwiderhandelnden Unternehmen die Strategie angewandt, systematisch und unzulässig gemeinsame Angebote mittels der Rechtsform temporärer Unternehmenszusammenschlüsse (UTE) bei Ausschreibungen abzugeben. 

Die CNMC ist der Ansicht, das rechtswidrige Verhalten habe das öffentliche Interesse insoweit geschädigt, als die von den zuwiderhandelnden Unternehmen angebotenen Preise höher waren, als sie es gewesen wären, wenn tatsächlich eine Wettbewerbssituation zwischen ihnen bestanden hätte. Schlussendlich hat die Behörde im Gleichklang mit ihrem Beschluss vom 12. Mai 2016, gegen neun Führungskräfte der geschäftsführenden Organen der zuwiderhandelnden Unternehmen, welche an der Ausübung des rechtswidrigen Verhaltens beteiligt waren, ein Bußgeld von insgesamt 65.550 Euro ausgesprochen.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!