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BREXIT und die Folgen für die spanische MwSt.

30/11/2020
| Belén Fernández Ulloa
BREXIT und die Folgen für die spanische MwSt.

Ab 1. Januar 2021 endet die Übergangszeit für den BREXIT und alle Warenbewegungen werden Zollformalitäten und -kontrollen unterliegen. Die Warenströme zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich werden nicht mehr als innergemeinschaftliche Transaktionen betrachtet und den Zollformalitäten unterliegen. Folglich werden sich die Wirtschaftsakteure für Zollzwecke mit einer Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer) ausweisen müssen.

Dies bedeutet, dass im Falle der Wareneinfuhr aus dem Vereinigten Königreich in das Anwendungsgebiet der spanischen MwSt., diese zum Zeitpunkt der Einfuhr durch den Zoll abgerechnet wird, es sei denn, das Unternehmen entscheidet sich für eine aufgeschobene MwSt.-Zahlung. Die Bemessungsgrundlage für die MwSt. bei der Einfuhr ist der Zollwert. 

Waren, die aus dem Gebiet der Anwendung der spanischen MwSt. in das Vereinigte Königreich befördert werden, gelten dann als Exporte und sind von der MwSt. befreit. Liefert der spanische Unternehmer Waren an englische Privatpersonen, so wird die Fernabsatzregelung keine Anwendung finden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden jene Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in einen der Mitgliedstaaten vor dem 01.01.2021 transportiert werden und nach Ablauf dieses Datums am Bestimmungsort ankommen, beim Zoll vorgelegt werden müssen; sie werden jedoch nicht als Import, sondern als innergemeinschaftlicher Erwerb besteuert und in die zusammenfassenden Meldungen (Formular 349 im Falle Spaniens) aufgenommen. Die Zollbehörden werden das Beweismittel des Transportbeginns vor dem 1. Januar 2021 verlangen können.

Was die Erbringung von Dienstleistungen anbelangt, werden die in den Artikeln 69 und 70 des spanischen MwSt.-Gesetzes vorgesehenen Standortvorschriften unter Berücksichtigung, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU sein wird, und insbesondere die Vorschrift über das Nutzungsrecht ("Use and Enjoyment") gelten, sodass bestimmte Dienstleistungen der spanischen MwSt. unterliegen werden, falls ihre Inanspruchnahme oder tatsächliche Nutzung in dem Gebiet erfolgt, in dem die spanische MwSt. Anwendung findet. Was den Transport/Erhalt von verbrauchssteuerpflichtigen Produkten betrifft, so werden diese den EU-Zollvorschriften unterliegen.

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