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Brexit – eine Herausforderung für Lieferketten

28/02/2019
| Dr. Thomas Rinne
Brexit – eine Herausforderung für Lieferketten

Ein ungeregelter Brexit wird nicht nur zu kilometerlangen Schlangen von LKWs führen, die in der Zollabfertigung zwischen dem europäischen Kontinent und Großbritannien stecken. Vielmehr sind Lieferbeziehungen und Lieferketten in vielfältigster Weise von einem No-Deal betroffen.

Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, mit denen Lieferanten beim Export ihrer Waren nach Großbritannien zu rechnen haben werden, sind insbesondere vertragsrechtliche Bestimmungen zu überprüfen bzw. anzupassen. So finden sich in vielen Altverträgen Begriffe wie „Europäische Union“, z.B. als Vertriebsgebiet, und es stellt sich die Frage, ob in Zukunft das Gebiet des Vereinigten Königreichs noch dazu gehören wird. Wenn möglich, sollte umgehend eine Klarstellung zwischen den Vertragsparteien erfolgen.

Incoterms werden standardmäßig in grenzüberschreitenden Lieferverträgen verwendet. Solange Großbritannien der Europäischen Union angehört, ist dies im Bezug auf Zölle unbedenklich. Nach einem harten Brexit sollte aber in jedem Fall eine Klausel, wonach der Lieferant die anfallenden Zölle zu übernehmen hat, nicht mehr verwendet werden (dies gilt für die Klausel DDP = Delivered Duty Paid). In allen Branchen, in denen die Einfuhr von Produkten bestimmter Zulassungen oder Lizenzen bedarf (nicht zuletzt im Arzneimittel- oder Medizinproduktebereich), ist darauf zu achten, dass ab dem 29.03.2019 neue nationale Regelungen in Großbritannien maßgeblich sind, die eine Neuzulassung oder Genehmigung erfordern.

Auch das CE-Zeichen wird im Verhältnis zwischen Großbritannien und den 27 EU-Mitgliedsländern nicht mehr gelten.

Sofern noch nicht geschehen, sollten Unternehmen mit Lieferbeziehungen nach oder aus Großbritannien ihre bestehenden Vereinbarungen schnellstmöglich auf anstehende Veränderungen überprüfen.

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