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Bilanzgarantien im Unternehmenskauf – Teil 2

31/10/2016
| Dr. Katharina Haneke
Bilanzgarantien im Unternehmenskauf – Teil 2

Wenn es einen konsolidierten Jahresabschluss des Zielunternehmens gibt, so wird er in aller Regel für die Bilanzgarantie herangezogen, da er die maßgeblichen Informationen für die Unternehmensbewertung des Käufers bietet.

Bei Vorliegen eines konsolidierten Jahresabschlusses verzichten die Käufer manchmal auf die Gewährleistung der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften. Eine zusätzliche Gewährleistung von Einzelabschlüssen kann jedoch in Bezug auf Tochtergesellschaften gerechtfertigt sein, die nach § 310 HGB nur anteilig konsolidiert werden, da der Konzernabschluss kein hinreichend genaues Bild der Lage dieser Tochtergesellschaften vermittelt. Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um einen Teilkonzern innerhalb eines bestehenden Konzerns oder um einen noch nicht ausgegründeten Geschäftsbereich, so liegt den von der Bilanzgarantie in Bezug genommenen konsolidierten Jahresabschlüssen des Zielunternehmens in aller Regel keine „echte“ Konsolidierung zugrunde, sondern die Konsolidierung wurde lediglich für die Zwecke der Transaktion vorgenommen.

Grundsätzlich bezieht sich die Bilanzgarantie auf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende und im Regelfall dem Käufer gegenüber offengelegte Jahresabschlüsse. Um Zweifel an der Identität dieser Jahresabschlüsse auszuschließen, sollten diese dem Unternehmens-kaufvertrag als Anlage beigefügt oder zumindest zweifelsfrei bezeichnet werden. Im Einzelfall kann sich die Gewährleistung auch auf künftige Jahresabschlüsse erstrecken, etwa im Fall eines Jahresabschlusses, der erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Stichtag aufgestellt und geprüft wird. In diesem Fall wird sich der Käufer gut überlegen müssen, ob er bereit ist, den Kaufvertrag vor der Beendigung der Abschlussprüfung zu unterzeichnen (ggf. unter Vereinbarung eines speziellen Rücktrittsrechtes oder Anspruchs auf Anpassung des Kaufpreises), oder ob er mit der Vertragsunterzeichnung noch wartet.

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