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Bilanzgarantien im Unternehmenskauf – Teil 1

30/09/2016
| Dr. Katharina Haneke M.A.
Bilanzgarantien im Unternehmenskauf – Teil 1

Eine zentrale Gewährleistung im Unternehmenskauf ist die Garantie zum Jahresabschluss des Zielunternehmens, die üblicherweise, wenn auch etwas unscharf, als „Bilanzgarantie“ bezeichnet wird. Für den Käufer hat die Bilanzgarantie einen hohen Stellenwert, da der Jahresabschluss regelmäßig eine wesentliche Grundlage für die Bewertung des Zielunternehmens darstellt. Gleiches gilt für Banken oder sonstige Dritte, die den Kaufpreis durch Gewährung eines Akquisitionsdarlehens oder auf sonstige Weise finanzieren. So ist der Formulierung der Bilanzgarantie auf beiden Seiten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Nach der üblichen Formulierung gewährleistet der Verkäufer, dass der Jahresabschluss im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bzw. sonstiger Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP etc.) aufgestellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zielunternehmens vermittelt.

Beim Entwurf der Regelung stellt sich zunächst die Frage, auf welche Jahresabschlüsse sich die Gewährleistung beziehen soll. In der Regel wird nur der letzte, dem Vertragsabschluss unmittelbar vorangegangene Jahresabschluss einbezogen. Anders mag dies sein, wenn der Käufer ein besonderes Interesse an der Einbeziehung der Jahresabschlüsse früherer Jahre hat, etwa weil er oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Zusammenhang mit der Transaktion für den Inhalt dieser Jahresabschlüsse haftbar ist (etwa gegenüber den kreditgewährenden Banken bei der Finanzierung des Kaufpreises durch ein Darlehen oder Kapitalmarktinstrumente) oder hierdurch der Umfang der Gewährleistung der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit vergrößert werden soll.

Fortsetzung folgt.

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