Bevorstehende wichtige prozessrechtliche Änderungen
Am 15. Dezember 2020 verabschiedete die spanische Regierung den "Vorläufigen Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Verfahrenseffizienz im öffentlichen Justizdienst". Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe von Neuerungen, die, wenn er angenommen wird, die bisher größte Gesetzesänderung im Bereich des Zivil- und Handelsverfahrens darstellen könnten.
Da er in verschiedenen Bereichen Neuerungen einführt, von denen einige von großer Bedeutung sind, werden wir in den nächsten Artikeln dieses Newsletters auf die wichtigsten eingehen, was uns auch erlaubt, auf die möglichen Änderungen hinzuweisen, die dieser Entwurf während seiner parlamentarischen Bearbeitung erfahren kann.
Der vorläufige Gesetzesentwurf enthält drei Titel, an die wir uns auch für unsere Analyse des Gesetzesentwurfs halten werden:
In Titel I wird die "Alternative Streitbeilegung" (ADR) behandelt. Dieser Titel beschäftigt sich mit dem Erfordernis, vor Beschreitung des Gerichtswegs einen Versuch der außergerichtlichen Beilegung des Konflikts mit Hilfe eines der sogenannten alternativen Mittel der Streitbeilegung unternommen zu haben. Die Versuche der letzten Jahre durch die Schaffung einer Verhandlungskultur, die die Streitparteien dazu bringen soll, auf Figuren wie Mediation, Schlichtung usw. zurückzugreifen, um Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden, sind unserer Meinung nach eindeutig gescheitert. Wie wir bei der Analyse der eingeführten Neuerungen sehen werden, erlegt dieser Gesetzentwurf in Zivil- und Handelssachen die Verpflichtung auf, vor Anrufung eines Gerichts eine dieser Figuren in Anspruch genommen zu haben.
Titel II enthält eine ganze Reihe von Änderungen der Prozessordnungen und nicht nur in Zivil- und Handelssachen:
Diese Änderungen führen wichtige Neuerungen im Bereich der mündlichen Verfahren ein, sie schaffen eine neue Figur mit dem Namen "Musterverfahren" („procedimiento testigo“), die der Lösung der Probleme dienen soll, die entstehen, wenn eine große Anzahl von im Wesentlichen identischen Ansprüchen von vielen verschiedenen Klägern geltend gemacht werden, und sie führen einen neuen Mechanismus ein, die sogenannte „Wirkungsausdehnung“ („extensión de efectos“). Auch die Zivilkassationsbeschwerde wird geändert. Es handelt sich also um weitreichende Reformen.
Titel III schließlich befasst sich mit der sogenannten "digitalen Transformation" und verfolgt die Festigung der Digitilisierung der Justiz und ihrer Akteure ausgehend von dem wichtigen Impuls, den sie aufgrund der Covid19 -Pandemie erlebt hat. So wird u.a. die Praxis der elektronischen Kommunikation verallgemeinert, die Durchführung von Anhörungen und Erklärungen auf elektronischem Wege gefördert und die Regelung eines elektronischen Registers für gerichtliche Vollmachten „apud acta“, das dem Justizministerium untersteht, verbessert.
Auf all diese Punkte werden wir in unseren nächsten Newsletter-Artikeln noch näher eingehen.