Betrügerische Imitation einer staatlichen Internet-Site zum Schaden eines ausländischen Unternehmens
In diesem Fall haben die Angeklagten das internationale Ansehen eines spanischen staatlichen Unternehmens, das Quecksilber verkauft, ausgenutzt und eine nahezu identische Domain des spanischen Unternehmens erstellt, über die man zu einer Website gelangte, die den Stil und das Design der echten Webseite nachahmte. Die von den Angeklagten erstellte Website stellte eine Nachahmung der echten Website dar und enthielt Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Personen, die mit den Personen, die die Website gefälscht hatten, zusammenarbeiteten.
Auf diese Weise haben mehrere ausländische Kunden des spanischen Unternehmens, die glaubten, mit dem staatlichen spanischen Unternehmens in Kontakt zu stehen, Zahlungen im Voraus als Anzahlung oder als Auftragsbestätigung mittels Banküberweisungen getätigt. Die Angeklagten entnahmen die Beträge, die von den Geschädigten gezahlt wurden, einige Tage später von den Konten und erzielten so einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil.
Der Spanische Oberste Gerichtshof hat mehrere Angeklagte nicht aufgrund eines Delikts gegen das geistige Eigentum, sondern aufgrund einer fortwährenden Betrugsbegehung in Tateinheit mit der Fälschung handelsrechtlicher Informationen verurteilt. Auch verurteilte es die Angeklagten zur Rückerstattung des rechtswidrig erzielten Vermögensgewinns an das staatliche spanische Unternehmen. Zudem wurden die Angeklagten zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 231,895.78 Euro für immaterielle Schäden und entgangenen Gewinn zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt.