Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen ab 2025
Deutschland macht einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer integrativen Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen ein völlig selbständiges Leben führen können. Am 28. Juni 2025 tritt das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das die Anforderungen an die Zugänglichkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen regelt und Barrieren beim Zugang zu Information und Kommunikation beseitigt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in deutsches Recht.
Nach dieser Verordnung müssen u. a. Mobiltelefone, Tablets, Computer, E-Books, Fernsehgeräte mit Internetzugang, Geldautomaten und Fahrkartenautomaten für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden. Was die Dienstleistungen betrifft, so gelten die Anforderungen an die Zugänglichkeit unter anderem für Internetzugangsdienste, Telefondienste, Kurierdienste, Verkehrsdienste, Bankdienstleistungen und den Online-Handel.
Um ein bestimmtes Niveau der Zugänglichkeit zu gewährleisten, wird den Herstellern und Dienstleistern eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, die eingehalten werden müssen, wobei Ausnahmen für Fälle vorgesehen sind, in denen eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung entstehen könnte. Darüber hinaus sind bestimmte Kontrollmechanismen vorgeschrieben, darunter die Möglichkeit für Verbraucher, den Marktüberwachungsbehörden mögliche Verstöße zu melden, damit die entsprechenden Verfahren eingeleitet werden können.
Dies stellt zweifellos einen Schritt nach vorn in Bezug auf die Gleichstellung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen dar, und es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach diesen Produkten und Dienstleistungen ab 2025 hoch sein wird. Dies gilt umso mehr, wenn man die Prognosen über den erheblichen Anstieg der Zahl der Menschen mit (altersbedingten) Behinderungen berücksichtigt.
Daher sollten die Unternehmen jetzt damit beginnen, ihre Produkte zu bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen, um die gesetzlich vorgeschriebene Zugänglichkeit zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für Dienstleister.