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Artikel 7.p des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF): Verringerung der Steuerlast für Arbeitnehmer im Ausland

31/05/2023
| Marc García
Artikel 7.p des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF): Verringerung der Steuerlast für Arbeitnehmer im Ausland

Sind Sie ein Arbeitnehmer, der im Ausland arbeitet und seine Steuerlast verringern möchte?
Dann sollten Sie unbedingt den Artikel 7.p des LIRPF 35/2006 kennen. Darin heißt es, dass in Spanien steuerlich ansässige Arbeitnehmer berechtigt sind, eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus im Ausland ausgeübter Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.

Die Anwendung dieser Steuerbefreiung kann es Ihnen ermöglichen, Ihre Steuerlast in der Einkommensteuererklärung erheblich zu reduzieren. Sie ist ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitstätigkeit im Ausland ausüben und die Steuervorteile dieser Regelung nutzen möchten. 

Um die Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zwei konkrete Voraussetzungen erfüllen:

  1. Erstens müssen Sie Dienstleistungen für eine Firma oder Einrichtung erbringen, die nicht in Spanien ansässig ist, oder für eine im Ausland gelegene Betriebsstätte. Dabei ist zu beachten, dass es sich um einen tatsächlichen physischen Ortswechsel handeln muss.
  2. Zweitens muss in dem Land, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben, eine Steuer erhoben werden, die mit der spanischen Einkommensteuer identisch oder ihr ähnlich ist; diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn zwischen Spanien und dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht.

Es ist zu beachten, dass der Freibetrag für ausländisches Arbeitseinkommen auf 60.100 Euro pro Jahr begrenzt ist. Es besteht die Möglichkeit, den täglichen Freibetrag zu ermitteln.

Hier ein praktisches Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind Ingenieur mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien und Ihr Arbeitgeber entsendet Sie zu einem Projekt für seinen Kunden nach Berlin. Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Steuerbefreiung für das in Deutschland erzielte Arbeitseinkommen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie in Spanien nur für die im Land erzielten Einkünfte besteuert werden, so dass Sie bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Steuern sparen können. 

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen ordnungsgemäß führen und Ihren Meldepflichten gegenüber den Steuerbehörden nachkommen, um die Anwendung der Steuerbefreiung zu belegen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Befreiung von im Ausland erzieltem Einkommen gemäß Artikel 7.p des LIRPF ein wertvolles Instrument ist, um Ihre finanzielle Situation als im Ausland tätiger Arbeitnehmer zu verbessern. Die Nutzung dieser Möglichkeit kann sich sowohl auf Ihre persönlichen Finanzen als auch auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer einstellen, positiv auswirken. 

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