Arbeit 4.0 - wie der digitale Wandel das Arbeitsrecht beeinflusst
Der japanische Lebensversicherer „Fukoku Mutual Life Insurance“ setzt von nun an künstliche Intelligenz in seiner Zahlungsabteilung ein, um die Produktivität zu heben. Fast 30 Prozent der Mitarbeiter in der betreffenden Abteilung sollen durch die Maschine ersetzt werden, heißt es in lokalen Medienberichten.
Der digitale Fortschritt beeinflusst auch die Arbeitswelt deutscher Unternehmen maßgeblich. So sind beispielsweise in Zeiten der Smartphones Arbeitnehmer für ihre Kunden und Arbeitgeber ständig und überall erreichbar. Dies führt dazu, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben mehr und mehr verschwimmen. Zudem wird das Arbeitszeitgesetz oft durch dieses örtlich flexible Arbeiten verletzt. Denn es handelt sich schon um einen Gesetzesverstoß, wenn der Arbeitnehmer auch nur eine einzige E-Mail außerhalb der Arbeitszeit beantwortet. Aus diesem Grund muss eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an das Zeitgeschehen zumindest in Erwägung gezogen werden.
Darüber hinaus gibt es einen Trend zum sogenannten „Crowdworking“, der ebenfalls auf den digitalen Wandel zurückzuführen ist. Crowdwork ist die Vergabe von einzelnen Projekten oder Arbeitsaufgaben über bestimmte Onlineplattformen. Registrierte Nutzer bewerben sich auf diese Ausschreibungen. Die Arbeitgeber können dadurch flexibel auf ein erhöhtes Arbeitsaufkommen reagieren und die Ausführenden können ihre Aufgaben von überall aus erledigen, solange sie online sind.
Problematisch ist aber vor allem die rechtliche Einordnung des Crowdworkings. Uneinigkeit besteht darüber, ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande kommt. Es besteht die Angst, dass rechtsfreie Räume zu Lasten der Crowdworker entstehen und ihnen nicht die klassischen Arbeitnehmerschutzrechte zu Gute kommen. Sie hätten dann beispielsweise keinen Anspruch auf die Zahlung von Mindestlohn oder auf bezahlten Erholungsurlaub.
Wie diese arbeitsrechtlichen Probleme und Fragestellungen zu lösen sind, bleibt vorerst abzuwarten.