Aktualisierung des IFRS-Rechnungslegungsstandards für KMU Stand September 2024 | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Aktualisierung des IFRS-Rechnungslegungsstandards für KMU Stand September 2024

31/10/2024
| Michael Lochmann
Aktualisierung des IFRS-Rechnungslegungsstandards für KMU Stand September 2024

Im September 2024 veröffentlichte das Fachteam des International Accounting Standards Board (IASB) eine vorläufige Zusammenfassung zur geplanten Aktualisierung des IFRS-Standards für KMU. Dieses Dokument, das noch nicht formell vom IASB genehmigt wurde, gibt einen Einblick in die geplanten Anpassungen der Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Hauptsächliches Ziel ist es, die Grundsätze für Finanzberichterstattung in zentralen Bereichen anzupassen und die Nützlichkeit der Informationen zu erhöhen, ohne übermässige Anforderungen an die KMU zu stellen.

Die derzeitige Aktualisierung zielt darauf ab, die IFRS für KMU durch Überarbeitungen in vier wesentlichen Bereichen zu modernisieren:

  1. Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: es wird die Anpassung der Bewertungsgrundsätze für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte geprüft, um sich den Grundsätzen von IFRS 9 in Bezug auf Finanzinstrumente anzunähern. Dies umfasst die Klassifizierung und Bewertung von Vermögenswerten basierend auf dem Geschäftsmodell und den vertraglichen Zahlungsströmen mit vereinfachten Bewertungsoptionen für grundlegende Instrumente. Darüber hinaus werden Anpassungen bei der Bewertung von nicht-finanziellen Vermögenswerten vorgeschlagen, wobei in den meisten Fällen ein Kostenansatz beibehalten wird, jedoch mit optionaler Neubewertung bestimmter Vermögenswerte.
     
  2. Vereinfachte Umsatzrealisierung: für die Harmonisierung der Umsatzrealisierung werden Grundsätze des IFRS 15 in vereinfachter Form übernommen, die für weniger komplexe Verträge angepasst werden. Der vorgeschlagene Ansatz sieht die Umsatzrealisierung basierend auf der Kontrolle von Gütern oder Dienstleistungen vor und ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zur Fortschrittsbemessung bei langfristigen Verträgen. Diese Änderung soll die Notwendigkeit komplexer Analysen bei weniger bedeutenden Verträgen vermeiden und die Anwendung in Bereichen mit kurzen oder wiederkehrenden Verträgen erleichtern.
  3. Offenlegungspflichten: die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen auch eine Rationalisierung der Offenlegungspflichten. Überflüssige Offenlegungsanforderungen sollen eliminiert und der Fokus auf wesentliche finanzielle Informationen gelegt werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfüllungskosten und Informationsnutzen zu gewährleisten.

  4. Weitere Schlüsselaspekte: die Aktualisierung umfasst auch Anpassungen im Bereich der Leasingverhältnisse und Finanzinstrumente. Bei den Leasingverhältnissen wird ein Modell ähnlich dem IFRS 16 in Betracht gezogen, das mit Vereinfachungen für immaterielle Leasinggüter anwendbar ist. Bei Finanzinstrumenten geht die Tendenz in Richtung eines vereinfachten Modells erwarteter Kreditverluste.

Die Umsetzung dieser Aktualisierung soll die Entwicklung der IFRS-Grundsätze widerspiegeln, jedoch mit geringerer Komplexität für KMU, um die Konsistenz und internationale Vergleichbarkeit ihrer Jahresabschlüsse zu gewährleisten.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!