Montero Aramburu & Gómez-Villares Atencia
ClassicMontero Aramburu & Gómez-Villares Atencia
- Gründungsjahr: 1971
- Anwälte in Spanien: 270
Kategorien:
Schiedsrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Mergers & Acquisitions, Geistiges Eigentum, Wirtschaftsstrafrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht
Branchen:
Anwälte
Letzte Aktualisierung: 21.11.2025
Montero Aramburu & Gómez-Villares Atencia entstand 2024 aus dem Zusammenschluss von Montero Aramburu & Gómez-Villares Atencia, zwei Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und anerkanntem Ansehen.
Dank unserer juristischen und menschlichen Exzellenz haben wir uns zu einer führenden multidisziplinären Kanzlei in Andalusien und zu einer der bedeutendsten Kanzleien Spaniens hinsichtlich Umsatz, Anzahl der Fachleute und Mandanten entwickelt. Die Kanzlei beschäftigt 370 Mitarbeiter, die strategisch auf neun Büros in Andalusien, Madrid und auf den Kanarischen Inseln verteilt sind.
Unsere Spezialisierung umfasst 22 Haupttätigkeitsbereiche im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht, darunter Steuerrecht, Handelsrecht, M&A, Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit, Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Bank- und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, öffentliches Recht und Regulierungsrecht, Zivilrecht sowie gewerbliches und geistiges Eigentumsrecht.
Darüber hinaus haben wir unsere Kapazitäten zur Betreuung unserer Mandanten in einigen der wichtigsten Wirtschaftsbranchen, wie Immobilien, Energie, Digital, Tourismus, Telekommunikation, Sport und Unterhaltung, unter anderem, ausgebaut.
Wir verstehen uns als eine Kanzlei, die die rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten antizipiert und löst und sie mit soliden, effektiven, innovativen und ehrlichen Rechtslösungen begleitet. Dies ist nur möglich, weil wir unsere Werte gegenüber jeglichen äußeren Einflüssen priorisieren.
Bei Montero Aramburu & Gómez-Villares Atencia bauen wir solide Beziehungen auf, die sich auf Transparenz und Horizontalität basieren.
Kontakte
Juan Manuel Martínez Carpio
Sprachen: Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch
Standort: Sevilla
Anwalt in der Abteilung Handelsrecht bei MONTERO|ARAMBURU ABOGADOS und Leiter des “German Desk”.
Sein Jurastudium hat er an der Universität Córdoba (2006) abgeschlossen. Er ist Mitglied der Anwaltskammer Málaga.
Im Jahr 2006 begann er seine berufliche Laufbahn im Málaga-Büro der größten spanischen Anwaltskanzlei und kam 2010 zu MONTERO|ARAMBURU.
Als Anwalt ist er spezialisiert auf Handelsrecht mit Erfahrungen in spanischen und internationalen Wirtschaftsverträgen, Due Diligence-Prüfungen, Übernahmen als Share- oder Asset-Deals, Buy-outs, Umstrukturierung von Konzernunternehmen und großen Aktiengesellschaften, Gesellschafterverträge, Umschuldungen und Umstrukturierungen.
Umfassende Erfahrung in der Beratung multinationaler Konzerne zu Aspekten des internationalen Handels, M&A-Transaktionen multinationaler Konzerne, Beratung aller Arten von Kapital- und Personengesellschaften von ihrer Gründung bis zur Abwicklung, Joint Ventures, strategische Allianzen und transnationale Fusionen.
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV).
Geboren und aufgewachsen in Deutschland, spricht er Spanisch und Deutsch als Muttersprache. Außerdem spricht er Englisch und Französisch.
Miguel Cuesta Boothman
Sprachen: Deutsch, Spanisch, Englisch
E-Mail:
mcb@monteroaramburugva.com
Geschäftsführender Partner des Büros in Madrid. Partner der Abteilung Handelsrecht. Er hat seine berufliche Tätigkeit seit ungefähr 23 Jahren im Bereich des Handelsrechts entwickelt.
Im handelsrechtlichen Bereich war er an zahlreichen Transaktionen beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Spaltungen, Joint Ventures sowie beim Erwerb von Unternehmensteilen beteiligt. Seit 2005 berät er zudem nationale und internationale Mandanten bei zahlreichen und komplexen Transaktionen zum Kauf, Verkauf und zur Finanzierung von Energieprojekten sowie beim Bau, Anschluss, Betrieb und der Instandhaltung von Energieerzeugungsanlagen in Spanien, Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in Zusammenarbeit mit lokalen Anwaltskanzleien. Ebenso war er in verschiedenen europäischen und amerikanischen Rechtsordnungen am Verkauf des Geschäftsbereichs Betrieb und Instandhaltung von Anlagen zur Stromerzeugung beteiligt.
Zu seinen wichtigsten Mandanten zählen Unternehmen aus der Hotelbranche, dem Energiesektor, der Werkzeugmaschinenherstellung, der Stahlindustrie, dem Recycling u. a.
Seit seinem Eintritt bei Montero-Aramburu leitet Miguel die Abteilung Energierecht, deren Aufgabe es ist, unseren Mandanten eine 360º-Beratung zu bieten, die alle Rechtsbereiche umfasst, die in erneuerbare Energieprojekte eingebunden sind: Steuerrecht, Regulierungsrecht, Immobilienrecht und Handelsrecht.