Artikel: "Berufsfreiheit"
31/03/2016
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters
Autor:
Florian Roetzer, LL.M.
Die deutsche Insolvenzordnung bestimmt, dass zum Insolvenzverwalter eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person zu bestellen ist. Im Umkehrschluss sind juristische Personen (z.B. di...
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