Artikel: "Überbrückungshilfe für Unternehmen"
31/03/2021
Die Verluste des Geschäftsjahres 2020 finden – vorübergehend – keine Berücksichtigung hinsichtlich der Feststellung eines Auflösungsgrundes einer Gesellschaft
Autor:
Christian Krause Moral
Das Kapitalgesellschaftsgesetz („Ley de Sociedades de Capital“) legt fest, dass eine Gesellschaft einem Auflösungsgrund unterliegt, soweit Verluste ihr Eigenkapital auf einen Gesamtbetrag von weniger ...
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