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Verfassungsrichter haben Bedenken gegen EZB-Anleihenkäufe

29/09/2017
| Melanie Gierth
Verfassungsrichter haben Bedenken gegen EZB-Anleihenkäufe

Die EZB betreibt seit 2015 im Rahmen eines laufenden Kaufprogramms Anleihenkäufe in äußerst großem Umfang, an dem sich auch die Deutsche Bundesbank beteiligt, welche mit ca. 25% am eingezahlten Kapital größter EZB-Anteilseigner ist. Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Gegen dieses Kaufprogramm wurde nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diesem zufolge sollen wichtige Gründe dafür sprechen, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen. Um nicht in den Verdacht der verbotenen Staatsfinanzierung zu geraten, hat sich die Notenbank auferlegt, höchstens 33% der Staatsanleihen eines Eurolandes beziehungsweise eines einzelnen Wertpapiers zu kaufen, was den Verfassungsrichtern offenbar jedoch nicht genügt. Daher hat das Bundesverfassungsgericht einen Vorlagebeschluss an den EuGH erlassen, der, da es sich um EU-Recht handelt, entscheiden muss. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Versuch, den EuGH dazu zu bewegen, der EZB striktere Vorgaben zu machen. 

Angesichts des aktuell erfolgreichen Vorgehens der EZB jedoch, und in Anbetracht der Tatsache, dass die EZB in 2018 ihre Anleihenkäufe möglicherweise ohnehin zurückfahren will, ist fraglich, inwieweit das Verfassungsgericht Erfolg haben wird. Ein beschleunigtes Vorabentscheidungsverfahren ist beantragt. Mit einer endgültigen Entscheidung dürfte jedoch erst Ende des kommenden Jahres zu rechnen sein.

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