Tourismus in Spanien – wie die Comunidades Autónomas die temporären Völkerwanderungen regulieren möchten
Westgoten und Vandalen kamen ungeladen und blieben ungefragt. Touristisches Kommen und Gehen in Spanien basiert dagegen auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage wächst stetig, dank Airbnb, Homeaway etc. mit ihr auch das Angebot. Aber das Wachstum aufgrund der kurzfristigen privaten Zimmervermietung hat offenbar in bestimmten Städten und Inseln solche Ausmaße erreicht, dass bei den Einwohnern ein Gefühl wenn nicht der Eroberung, so doch der Belagerung entsteht, das nicht mehr durch die doch erheblichen positiven wirtschaftlichen Folgen des Tourismus entschädigt werden kann. Wie werde ich die Geister, die ich rief, nun wieder los – so fragen sich manche Bürgermeister und Comunidades Autónomas (CCAA). Rechtsgrundlage für lokale Abhilfe ist das Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) (Gesetz für städtische Mieten), das 2013 die kurzfristigen Mietverträge von dem gesetzlichen Regelungsumfang ausnahm und die Gesetzgebungskompetenz an die CCAA delegierte, die hiervon Gebrauch gemacht haben. Grundsätzlich gilt bei fast allen: der Anbieter muss sich in ein registro de turismo eintragen, die Eintragung ist je nach CCAA an die unterschiedlichsten Bedingungen geknüpft und nicht ohne weiteres zu erlangen. Die von manchen angestrebte Reduzierung des Tourismus durch die regionalen Vorschriften, insbesondere bei der privaten Vermietung via Internet, ist offenbar noch nicht an allen Orten eingetreten, wie Berichte aus diesem Sommer zeigen.
Wird die Lösung eine limitierte Lizenzvergabe sein wie etwa bei städtischen Taxis? Dienstleistungsfreiheit versus Regelungsbedarf ist weiterhin eine rechtlich interessante und tatsächlich relevante Debatte.