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Spanien setzt EU-Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Lebensmittelsektor um

30/11/2020
| David Jódar Huesca
Spanien setzt EU-Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Lebensmittelsektor um

Am vergangenen 11. November wurde im spanischen Parlament der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes 12/2013 vom 2. August, welches Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette dem Abgeordnetenkongress vorsieht, unterbreitet. Diese Gesetzänderung soll die nationale Gesetzgebung näher an die EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Geschäftspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette heranführen.

Das Hauptziel besteht darin, einige unlautere Geschäftspraktiken zu korrigieren, die im Primärsektor angewendet wurden, die zu einem Ungleichgewicht in der Agrar- und Nahrungsmittelkette geführt haben. Diese Problematik hat die Europäische Union zu der Entscheidung veranlasst, die unterschiedlichen nationalen Regelungen in diesem Bereich in Einklang zu bringen.

Die Richtlinie betont, dass die Ungleichgewichte in der Agrar- und Nahrungsmittelversorgungskette das Ergebnis von unterschiedlichen Verhandlungsstärken zwischen Lieferanten und Händlern oder Vermarktern sind, wobei letztere den ersteren erheblich nachteilige Bedingungen auferlegen.

Auf diese Weise zielt die Gesetzänderung darauf ab, die Funktionsweise der Agrar- und Nahrungsmittelversorgungskette und die Preisbildung anschaulicher zu gestalten, um damit ein Gleichgewicht zu bahnen, das die Kleinproduzenten schützt. Um dies zu erreichen, wird das Gesetz bestimmte Geschäftspraktiken verbieten, u.a. folgende:

  1. vom Käufer unverkaufte Agrar- und Lebensmittelprodukte an den Lieferanten zurückgeben, ohne für diese unverkauften Produkte zu bezahlen;
  2. dem Lieferanten die Zahlung als Bedingung für die Aufbewahrung der betreffenden Produkte in Rechnung zu stellen;
  3. vom Lieferanten zu verlangen, dass dieser die gesamten Kosten oder einen Teil davon für Preisnachlässe bei Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die der Käufer im Rahmen einer Verkaufsaktion verkauft, trägt;
  4. vom Lieferanten zu verlangen, dass dieser für die Werbung für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse durch den Käufer zahlt;
  5. vom Lieferanten zu verlangen, dass dieser für die Vermarktung vom Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse durch den Käufer zahlt.

In diesem Zusammenhang, wird der jetzt im Parlament unterbreitete Gesetzentwurf dazu beitragen, den Primärsektor wettbewerbsfähiger zu machen und insb. die Handelsbeziehungen in diesem Sektor auszugleichen.

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