Spanien: Finales Gesetz zur Fernarbeit in Kraft getreten
Das neue Gesetz zur Fernarbeit vom 9. Juli 2021 (Ley 10/2021, Ley de Teletrabajo) übernimmt weitestgehend die Regelungen des Real Decreto Ley 28/2020 vom 22 September 2020, durch welches die Fernarbeit erstmals umfänglich geregelt wurde. In einigen Bereichen sorgt das neue Gesetz für Klarstellung, zudem wurde das Diskriminierungsverbot ausgeweitet.
Nach dem Fernarbeitsgesetz müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Fernarbeit mit dem in Art. 7 bestimmten Mindestinhalt abschließen. Weiter sind die ArbeitnehmerInnen dazu zu verpflichten ihre Arbeitszeit im Home Office zu erfassen.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 ändert das Gesetz darüber hinaus auch Artikel 40 des spanischen Ordnungswidrigkeitengesetzes im Arbeits- und Sozialrecht (Ley sobre Infracciones y Sanciones en el Orden Social, RDL 5/2000). Die Anhebung der Höhe der Bußgeldbeträge gilt für sämtliche arbeits- oder sozialrechtlichen Verstöße, die nach diesem Gesetz geahndet werden können.