Reform des Allgemeinen Kontenrahmens verabschiedet
Am 12. Januar hat das spanische Kabinett zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen der konzeptionelle Rahmen für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung aktualisiert und an die europäischen Verordnungen angepasst wird. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Finanzinformationen und ihre Aufsicht zu verbessern, um das Vertrauen der Anleger und die Solidität der Kapitalmärkte zu stärken.
Mit den beiden jetzt verabschiedeten königlichen Dekreten wird einerseits die Durchführungsverordnung zum Gesetz 22/2015 über Wirtschaftsprüfung genehmigt und andererseits der durch das königliche Dekret 1514/2007 verabschiedete Allgemeine Kontenrahmen (PGC) reformiert.
Ziel dieser Vorschriften ist es, die nationalen Rechtsvorschriften an die europäischen Verordnungen anzupassen und zur Stärkung des Unternehmenssektors beizutragen, Gewissheit zu bieten sowie das Ansehen und das Vertrauen der Anleger in das spanische Produktionsgefüge zu verbessern.
Die Reform des Allgemeinen Kontenrahmens ist ein wichtiger Schritt in der Konvergenzstrategie des spanischen Rechnungslegungsrechts mit den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen internationalen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Prüfungsrichtlinie und der EU-Vorschrift zur Prüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere in den Bereichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten (EU-IFRS 9) und Umsatzrealisierung (EU-IFRS 15).
Aufgrund der daraus sich ergebenden steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen steht damit eine unabhängige und selbständige nationale Rechnungslegungsvorschrift zur Verfügung, die gleichzeitig an die europäischen Rechnungslegungsvorschriften angepasst ist.
Diese Anpassung gilt nicht für KMU, da diese einer vereinfachten Finanzberichterstattung unterliegen. Sie gilt ebenfalls nicht für Finanzinstitute, die einem spezifischen Rechnungslegungsrahmen der spanischen Zentralbank unterliegen.
Spanische börsennotierte Konzerne wenden bereits direkt die von der Europäischen Union verabschiedeten internationalen Rechnungslegungsstandards (EU-IFRS) an, weshalb die jetzt vorgenommenen regulatorischen Anpassungen es denjenigen Unternehmen, die Teil dieser Konzerne sind, ermöglichen, in ihren Einzelabschlüssen einen an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften angepassten und somit zum Konzernabschluss kohärenteren Rechnungslegungsrahmen anzuwenden.