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Pflichten der Unternehmen in Spanien zur Gewährleistung der Gleichstellung von LGTBI-Personen

28/02/2025
| Karl. H. Lincke, Virginia Ramírez Chamizo
Pflichten der Unternehmen in Spanien zur Gewährleistung der Gleichstellung von LGTBI-Personen

In Spanien wurde der Schutz der Rechte von LGTBI-Personen am Arbeitsplatz mit der Verabschiedung des Gesetzes 4/2023 vom 28. Februar und seiner späteren Umsetzung durch das Königliche Dekret 1026/2024 vom 9. Oktober verstärkt. Diese Vorschriften legen eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen fest, insbesondere für solche mit mehr als 50 Arbeitnehmern, um die tatsächliche und effektive Gleichstellung von LGTBI-Personen sicherzustellen und jegliche Form von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu beseitigen.

Pflichten für Unternehmen:

1.    Umsetzung geplanter Maßnahmen:

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern sind verpflichtet, einen strukturierten Maßnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGTBI-Personen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Klauseln zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung: Aufnahme von Bestimmungen in interne Unternehmensdokumente, um Chancengleichheit und Respekt für Vielfalt zu gewährleisten.
  • Zugang zur Beschäftigung: Einführung inklusiver Auswahlverfahren, die jegliche diskriminierende Vorurteile vermeiden.
  • Einstufung, Beförderung und Aufstieg: Festlegung objektiver Kriterien zur Sicherstellung gleicher Karrierechancen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Entwicklung von Schulungsprogrammen für alle Arbeitnehmer zu Diversität, Inklusion und Respekt gegenüber LGTBI-Personen.
  • Verwendung inklusiver Sprache: Förderung einer internen und externen Kommunikation, die das Engagement für Gleichstellung und Vielfalt widerspiegelt.
  • Zugang zu Sozialleistungen und Sonderurlauben: Sicherstellung, dass alle Personen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gleichberechtigt auf Unternehmensleistungen und Sonderurlaube zugreifen können.
  • Sichere und inklusive Arbeitsumgebungen: Förderung eines Arbeitsumfelds, in dem sich alle Arbeitnehmer respektiert und wertgeschätzt fühlen.

2.    Protokoll gegen Belästigung und Gewalt:

Es ist verpflichtend, ein spezifisches Protokoll zur Prävention und Behandlung von Belästigung oder Gewalt gegenüber LGTBI-Personen zu erstellen. Dieses Protokoll muss:

  • Meldesysteme: Vertrauliche und sichere Kanäle bereitstellen, über die Betroffene Vorfälle melden können.
  • Fristen für die Bearbeitung: Klare Zeitrahmen für die Untersuchung und Lösung von Beschwerden festlegen, um eine schnelle und effektive Reaktion zu gewährleisten.
  • Präventive Maßnahmen: Proaktive Maßnahmen implementieren, um Belästigung oder Gewalt zu verhindern.

3.    Tarifverhandlungen:

Die geplanten Maßnahmen und Protokolle müssen mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer verhandelt werden. Falls es keine Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen gibt, muss das Unternehmen die repräsentativsten Gewerkschaften des Sektors zur Verhandlung einladen.

Umsetzungsfristen:

  • Unternehmen mit bestehendem Tarifvertrag: Müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1026/2024 (also bis zum 10. Januar 2025) die Verhandlungen über die geplanten Maßnahmen aufnehmen.
  • Unternehmen ohne Tarifvertrag: Müssen innerhalb derselben Frist eine Verhandlungskommission einrichten, um die Umsetzung der Maßnahmen zu regeln.

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu wirtschaftlichen und administrativen Sanktionen führen, die je nach Schweregrad des Verstoßes variieren. Die Bußgelder können sich wie folgt belaufen:

  • Geringfügige Verstöße: 200 € bis 2.000 €
  • Schwere Verstöße: 2.001 € bis 10.000 €
  • Sehr schwere Verstöße: 10.001 € bis 150.000 €, zusätzlich zu weiteren möglichen Sanktionen wie dem Entzug von Subventionen oder dem Verbot, öffentliche Aufträge anzunehmen.

Vorteile der Förderung von Gleichstellung und Vielfalt:

Über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus bringt die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds zahlreiche Vorteile für Unternehmen mit sich, darunter:

  • Mehr Kreativität und Innovation: Vielfältige Teams entwickeln vielfältigere und effektivere Lösungen.
  • Besseres Arbeitsklima: Inklusion steigert die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter.
  • Positive Unternehmensreputation: Unternehmen, die sich für Gleichstellung einsetzen, werden von Kunden, Partnern und der Gesellschaft allgemein besser wahrgenommen.

Fazit:

Unternehmen in Spanien tragen sowohl eine gesetzliche als auch eine ethische Verantwortung, um die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGTBI-Personen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetz 4/2023 und dem Königlichen Dekret 1026/2024 gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch zur Entwicklung gerechterer, innovativerer und wettbewerbsfähigerer Organisationen bei.

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