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Neuigkeiten im spanischen Arbeitsrecht für 2021

26/02/2021
| Karl. H. Lincke, Alejandra Sanz
Neuigkeiten im spanischen Arbeitsrecht für 2021

Für das Jahr 2021 sind einige Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechtes zu erwarten. Um Sie in diesen turbulenten Zeiten zu unterstützen, haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen vorbereitet, welche Sie im Jahr 2021 für Ihre Spanienprojekte im Auge behalten sollten:

Verlängerung der Kurzarbeit
Die Arbeitsregelungsverfahren, welche im Jahr 2020 so wichtig waren, werden bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Ebenso wird die Verpflichtung der Unternehmen, welche von der Kurzarbeitsregelung profitieren, zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung sowie das Verbot von Entlassungen aufgrund von COVID-19 um 6 Monate verlängert.

Gleichstellungspläne und Vergütungsregister

  • Alle Unternehmen müssen ab dem 14. April 2021 über ein Vergütungsregister aller Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte und leitende Angestellte) verfügen. 
  • Alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ab dem 7. März 2021 einen Gleichstellungsplan vorweisen können. Die Gleichstellungspläne sind mit einer speziellen Kommission auszuhandeln, welche sich aus Mitgliedern des Unternehmens und den Arbeitnehmervertretern zusammensetzt.

Fernarbeit
Unternehmen mit Mitarbeitern, welche Dienstleistungen im Rahmen von Fernarbeit erbringen (d. h. 30 % ihrer Arbeitszeit in einem Zeitraum von drei Monaten im sogenannten „Homeoffice“ arbeiten), hatten bis zum 13. Januar 2021 Zeit, eine private Homeoffice-Vereinbarung zur Regelung der Fernarbeit abzuschließen. Die Verpflichtung zum Abschluss der Homeoffice-Vereinbarung gilt nicht für Unternehmen, welche die Fernarbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt haben oder die bereits eine, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende, Homeoffice-Vereinbarung mit ihren Mitarbeitern getroffen hatten.

Wichtige Rechtsprechung mit Auswirkung auf das Jahr 2021

  • Bonuszahlungen: Das Urteil des Tribunal Supremo vom 22. Oktober 2020 erklärt, dass Unternehmen keine Bonuszahlungen an Arbeitnehmer leisten müssen, die freiwillig vor Ende des Jahres kündigen, auch wenn sie die vereinbarten Ziele erfüllt haben.
  • Verstoß gegen das Verbot von Entlassungen aus wirtschaftlichem Grund aufgrund von COVID-19: Derzeit besteht noch viel Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsfolge eines solchen Verstoßes. Zu klären ist, ob eine Entlassung in einem solchen Fall als ungerechtfertigt oder als null und nichtig zu qualifizieren wäre, was wirtschaftlich einen erheblichen Unterschied machen kann. Im ersten Gerichtszug wird dies bislang unterschiedlich bewertet, eine Entscheidung durch höhere Gerichte bleibt abzuwarten.
  • Unterverträge: Mit der Entscheidung des Tribunal Supremo vom 15. Dezember 2020 wurde die bisherige Rechtsprechung zur Begrenzung der Laufzeit von Werkverträgen auf die Dauer des Auftrags geändert. Die neue Rechtsprechung zwingt Arbeitgeber, bestimmte Werkverträge in unbefristete Verträge umzuwandeln, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen dieser langfristig notwendigen Aufgaben erfüllt haben.

 

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