Neuigkeiten beim öffentlichen Rechnungswesen
Im Monat Juli wurden im spanischen Staatsanzeiger zwei Rechtsvorschriften in Bezug auf Änderungen beim öffentlichen Rechnungswesen publiziert.
Einerseits der Beschluss der zentralen Aufsichtsbehörde für die staatliche Verwaltung (IGAE) vom 5. Juli 2016 über die Änderungen des Beschlusses vom 1. Juli 2011, über die Verabschiedung des Sektorenkontenrahmens für Körperschaften der gesetzlichen Sozialversicherung, und des Beschlusses vom 25. Juli 2012, in welchem die Struktur und Zusammensetzung des Sozialversicherungshaushaltes und der Jahresabschlüsse der Körperschaften der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt werden.
Dieser Beschluss zielt insbesondere darauf ab, den bisherigen Beschluss vom 1. Juli 2011 um die durch das Gesetz 35/2014 eingeführten Neuheiten mit Auswirkungen im Rechnungswesen zu erweitern, neue derzeitige oder zukünftige Buchungsvorgänge in Bezug auf den Rücklagefonds der Sozialversicherung angemessen zu bilanzieren sowie einige Punkte des bisherigen Beschlusses in Bezug auf die in den Jahresabschlüssen der Körperschaften der gesetzlichen Sozialversicherung enthaltenen Informationen zu verbessern.
Andererseits der Beschluss der IGAE vom 18. Juli 2016, welcher den Beschluss vom 17. November 2011 über die Verabschiedung des allgemeinen Kontenrahmens für die staatliche Verwaltung ändert.
Dieser Beschluss sieht die Anlage von drei Hauptkonten sowie von zwei Unterkonten im Kontenplan der Staatlichen Verwaltung als Folge der von dieser über den Rücklagefonds für Risiken der Internationalisierung durchgeführten Tätigkeiten im Zusammenhang mit Exportkreditversicherungen vor. Zusätzlich werden zwei weitere Unterkonten angelegt.