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Neues Patentgesetz in Spanien

30/09/2015
| José María Busqué García
Neues Patentgesetz in Spanien

Am 25. Juli wurde das neue spanische Gesetz über Patente veröffentlicht, welches eine vollständige Erneuerung des jetzigen Systems beinhaltet: Folgend werden die hauptsächlichen Neuigkeiten beschrieben:

  1. Minderung von Gebühren und Erleichterung der Formalitäten. Die Gebühren zum Antrag bzw. Suche von Patenten werden um 50% für Unternehmensgründer und KMU’s reduziert;
  2. Einführung eines einzigen Verfahrens zur Überprüfung der Neuheit und Erfindungshöhe. Das Gesetz sieht die Abschaffung des jetzigen Systems zur Patentierung ohne vorheriger Überprüfung durch Einführung eines einzigen Verfahrens, in dem von Amts wegen sowohl Neuheit wie auch Erfindungshöhe zu überprüfen sind, vor;
  3. Neue patentierbare Substanzen. Bereits bekannte Substanzen und Zusammensetzungen zur Entwicklung von Medikamenten oder neuen therapeutischen Anwendungen werden in Zukunft ebenfalls patentierbar sein. Pflanzensorten, Tiere, biologische Verfahren und chirurgische sowie therapeutische Behandlungen sind ausgeschlossen;
  4. Einführung von Normen hinsichtlich ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC für Supplementary Protection Certificates). Ziel davon ist den Inhaber für den Zeitraum in dem er sein Patent nicht wirtschaftlich ausnutzen kann, da diese Produkte erstmals einem zeitaufwendigen Arzneimittelzulassungsverfahren unterliegen, zu kompensieren;
  5. Neue Regelung für Zwangslizenzen. Es wird eine vereinfachte Regulierung bezüglich Zwangslizenzen von Patenten eingeführt, bei denen aufgrund des Allgemeininteresses (beispielsweise die Erstellung von Arzneimitteln zum Export an Länder mit Problemen öffentlicher Gesundheit) der Inhaber dazu verpflichtet wird, Lizenzen zu erteilen.
  6. Wichtige Neuigkeiten für Gebrauchsmuster (Weltneuheit). Das Gesetz regelt den Schutz der Gebrauchsmuster neu. Von nun an ist, wie bei den Patenten, Voraussetzung für den Schutz derselben, dass es sich um eine Weltneunheit handelt.
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