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Neues FIFA Spielerberater-Reglement

28/04/2023
| Dr. Sven Wassmer
Neues FIFA Spielerberater-Reglement

Am 16. Dezember 2022 hat der FIFA-Rat das neue Reglement für Spielerberater, Spieleragenten und Spielervermittler beschlossen, welches bereits am 9. Januar 2023 bezüglich der neuen Lizenz in Kraft getreten ist, wobei die Regeln über die Aktivität der Berater erst am 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Versuch der FIFA, den Sektor der Spielerberater zu normieren, nachdem zwischen 1991 und 2023 mehrere Reglements erlassen wurden und es zu verschiedenen wichtigen konzeptuellen Änderungen kam. Nachdem 2015 die Figur des reinen Vermittlers die des von den Nationalverbänden lizenzierten Beraters ersetzt hatte, führt FIFA jetzt wieder den lizenzierten Berater ein, nunmehr mit von der FIFA selbst erteilten Lizenz.
 
Unabhängig davon, dass die Figur des Beraters und das gesamte System komplett geändert werden, stechen drei Neuerungen besonders hervor.

Zunächst setzt FIFA wieder auf die Lizenz für die Spielerberater, wobei ausschließlich Tätigkeiten eines Spielerberaters ausüben können, nachdem es Vereinen, Spielern und sonstigen Dritten verboten ist, andere Personen zu beauftragen. Im Gegensatz zu der früheren Regulierung über lizenzierte Berater, in Kraft bis 2015, bestehen dabei keine Ausnahmen für Familienangehörige und Rechtsanwälte, was zumindest diskussionswürdig sein dürfte. Zusätzlich zu weiteren Voraussetzungen müssen die Berater eine von der FIFA zwei Mal jährlich angebotene Prüfung bestehen.

Des Weiteren ist von großem Interesse, dass FIFA die Entlohnung der Agenten detailliert regelt, und, sicherlich noch wichtiger in der Praxis, Obergrenzen festlegt. Konkret wird das von einem Spieler an einen Berater zu zahlende Honorar auf maximal 3% des Spielergehalts (5% falls das Jahresgehalt weniger als USD 200.000 beträgt) festgelegt, während das von dem neuen Verein zu zahlende Honorar 5% des Spielergehalts nicht überschreiten darf. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich um deutlich geringere Beträge als die, welche derzeit noch gezahlt werden. Die einzige Obergrenze, welche sich an der aktuellen Situation orientiert, ist das Limit des von dem abgebenden Verein zu zahlenden Honorars, welches maximal 10% der Transfereinnahmen beträgt.

Schließlich verbietet FIFA die Vertretung mehrerer Mandanten während eines Transfers, also die Mehrfachvertretung, mit der einzigen Ausnahme der möglichen Vertretung des Spielers und des aufnehmenden Vereins. Dies mag verwundern, nachdem ja eben in dieser Konstellation ein möglicher Interessenskonflikt auf der Hand liegt, da der Berater das Gehalt und sonstige Konditionen des Spielers auch mit dem neuen Verein aushandeln muss.

Verschiedene Agenturen und Vereinigungen haben rechtliche Schritte gegen das neue Reglement angekündigt, unter anderem bezüglich der Festlegung der Honorarobergrenzen.

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