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Neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister veröffentlicht

31/05/2019
| Michael Lochmann
Neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister veröffentlicht

Am 24. Mai hat der spanische Staatsanzeiger zwei Entschließungen der Generaldirektion für Register und Notariate vom 22. Mai 2019 veröffentlicht, mit denen die neuen Vorlagen für die Offenlegung der Einzelabschlüsse und der konsolidierten Jahresabschlüsse im Handelsregister genehmigt werden.

Im Laufe des Jahres 2018 hat es keine Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften gegeben, die sich auf die Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse auswirken. Gleichwohl hat es die Generaldirektion für Register und Notariate jedoch für notwendig erachtet, die folgenden Änderungen an den Vorlagen vorzunehmen: eine bessere Darstellung der vom Unternehmen oder der Unternehmensgruppe getroffenen Entscheidung zur Auf- und Darstellung der nicht-finanziellen Informationen (entweder als Bestandteil des Lageberichts oder aber als separate Erklärung), die Korrektur von zwei Fehlern im Anhang I der Verordnung JUS/319/2018 und zuletzt im Anhang III eine Aktualisierung der Fehlertests im Zusammenhang mit diesen Korrekturen. Die vollständigen Anhänge mit diesen Berichtigungen werden auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht.

In den Entschließungen wird ebenfalls daran erinnert, dass diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, gemäß dem aktuellen Wortlaut der einzigen Zusatzbestimmung des Gesetzes 10/2010 vom 28. April zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus verpflichtet sind, für jedes Geschäftsjahr zusammen mit ihren Jahresabschlüssen ein weiteres Dokument offenzulegen, das die im Absatz 7 dieser Zusatzbestimmung aufgeführten Daten enthält.

Die neuen Vorlagen sind verpflichtend für alle bereits aufgestellten und genehmigten Jahresabschlüsse zu verwenden, die dem Handelsregister nach Veröffentlichung dieser Entschließungen im BOE zur Offenlegung vorgelegt werden.

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