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Neue Rechtsauskünfte Rechnungswesen BOICAC 139/2024

29/11/2024
| Michael Lochmann
Neue Rechtsauskünfte Rechnungswesen BOICAC 139/2024

Im Oktober 2024 hat das spanische Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (ICAC) auf seiner Webseite drei neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen aus der Ausgabe 139 des BOICAC vom September 2024 veröffentlicht:

Rechtsauskunft 1: Bilanzielle Behandlung der Zahlung eines Unternehmens für die Übertragung eines öffentlichen Bauvertrags.

Die Rechtsauskunft behandelt die Übertragung eines öffentlichen Bauauftrags von einem Unternehmen auf ein anderes gegen eine feste Vergütung. Das ICAC legt fest, dass dieser Betrag entweder als Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen ist oder als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden kann. Eine Aktivierung ist möglich, wenn die Zahlung die Anforderungen an Identifizierbarkeit und Kontrolle gemäss der Ansatz- und Bewertungsvorschrift (NRV) Nr. 5 Immaterielle Vermögenswerte des spanischen Allgemeinen Kontenrahmens (PGC) erfüllt. Andernfalls wäre der Betrag als Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen und als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchen.

Rechtsauskunft 2: Anzuwendender Steuersatz bei der Erfassung eines latenten Steueranspruchs, wenn der Nettoumsatz im Jahr 2022 weniger als eine Million Euro betrug und im Jahr 2023 Verluste verzeichnet wurden.

Diese Rechtsauskunft behandelt den Ansatz von latenten Steueransprüchen aufgrund von Verlustvorträgen, die in einem Unternehmen entstanden sind, das im Jahr 2022 einen Nettoumsatz von weniger als einer Million Euro und im Jahr 2023 Verluste erzielte. Gemäss der Ansatz- und Bewertungsvorschrift Nr. 13 Ertragsteuern des PGC und der Entscheidung des ICAC vom 9. Februar 2016 darf ein latenter Steueranspruch nur dann erfasst werden, wenn dessen Realisierung durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Der Ansatz erfolgt zu dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt der zukünftigen Nutzung erwartet wird, wobei Änderungen aufgrund des jeweils gültigen Steuersatzes berücksichtigt werden müssen.

Rechtsauskunft 3: Buchung von Umsatzerlösen eines Unternehmens, das auf Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation (F+E+I) spezialisiert ist.

Diese Rechtsauskunft untersucht die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus kundenspezifischen F+E+I-Projekten. Gemäss der Ansatz- und Bewertungsvorschrift Nr. 14 Umsatzerlöse des PGC sind Umsätze dann zu erfassen, wenn die Kontrolle über den Gegenstand der Lieferung oder die Dienstleistung auf den Kunden übergeht. Wird das Projekt zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen, erfolgt die Umsatzrealisierung zu diesem Zeitpunkt. Bei sukzessiver  Fertigstellung erfolgt die Erfassung entsprechend dem Fortschrittsgrades des Projekts, basierend auf der Entscheidung des ICAC vom 10. Februar 2021 zur Erlösrealisierung.

Alle Rechtsauskünfte können auf der Webseite des ICAC abgerufen werden:
https://www.icac.gob.es/contabilidad/consultas-boicac?combine=&combine_1=139

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