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Neue Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 108

28/02/2017
| Michael Lochmann
Neue Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 108

Am vergangenen 30. Januar 2017 hat das spanische ICAC auf seiner Webseite vier neue Auskünfte zum Rechnungswesen aus der Ausgabe 108 des BOICAC vom Dezember 2016 veröffentlicht.

Auskunft 1 behandelt die Bilanzierung einer gewerblichen Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und einem Kunden im Vertriebsbereich. Konkret handelt es sich dabei um zwei Arten von Nachlässen, die Lieferanten üblicherweise Abnehmern gewähren, die als Zwischenhändler tätig sind: bei den sog. „sell in“-Nachlässen wird der Nachlass in Abhängigkeit vom Einkaufsvolumen des Zwischenhändlers festgelegt, während der „sell out“-Nachlass in Abhängigkeit von den vom Zwischenhändler an den Endabnehmer verkauften Einheiten ermittelt wird. Das ICAC hat entschieden, dass beide Nachlässe als gewerbliche Nachlässe zu erfassen sind: seitens des Lieferanten als sog. Umsatzrabatt und seitens des Kunden als sog. Einkaufsrabatt.

Auskunft 2 bezieht sich auf den Erwerb von Vorräten in Fremdwährung, wenn vorab eine Anzahlung an den Lieferanten geleistet wurde. Das ICAC stellt fest, dass die Bewertung der Vorräte im Vorratsvermögen teilweise mit dem Kassakurs zum Zeitpunkt der Anzahlung und teilweise mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs (Datum des zweiten Geschäftsvorfalls) erfolgen muss.

Auskunft 3 bezieht sich auf die Bilanzierung einer Entschädigung in einem Gerichtsverfahren nach einem Urteil in erster Instanz, gegen das von der Beklagten Berufung eingelegt wurde. Das ICAC stellt fest, dass in dem Maße, in dem der Gerichtsentscheid nicht rechtskräftig ist, die Entschädigung von der Klägerin weiterhin als Eventualforderung zu qualifizieren und darüber im Anhang zum Jahresabschluss zu informieren ist.

Auskunft 4 behandelt den Zeitpunkt der Bilanzierung der Energieproduktions-steuer (IVPEE). Das ICAC legt fest, dass der Aufwand und die entsprechende Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag auszuweisen sind.

Die vollständigen Rechtsauskünfte können hier abgerufen werden: http://www.icac.meh.es/Consultas/Boicac/Buscador.aspx

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