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Nachrichten in sozialen Netzwerken (WhatsApp, Twitter, usw.) als Beweismittel in Gerichtsverfahren

31/05/2018
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Nachrichten in sozialen Netzwerken (WhatsApp, Twitter, usw.) als Beweismittel in Gerichtsverfahren

Sofortige Kommunikationsmethoden sind in den letzten Jahren dank der Entwicklung verschiedener sozialer Netzwerke (WhatsApp, Twitter, Facebook) zunehmend gang und gäbe geworden und haben andere schriftliche bis vor wenigen Jahren vorherrschende Kommunikationsmethoden (herkömmliche Post, E-Mail, Fax) größtenteils ersetzt.

Über Instant Messaging Programme und soziale Netzwerke versandte und erhaltene Nachrichten sind in unserer Gesellschaft inzwischen alltäglich, und sie können deswegen auch von den Gerichten nicht ignoriert werden, da viele dieser Nachrichten wichtige rechtliche Auswirkungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten haben können. So können beispielsweise Unterhaltungen mit Arbeitskollegen oder Vorgesetzten arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen (Sanktionen oder sogar Kündigungen, Rücktritte, usw.) oder Kommunikationen zwischen Vertragsparteien zivilrechtliche Auswirkungen haben, und es können sich sogar strafrechtliche Konsequenzen einstellen (bei rechtswidrigen Eingriffen in die Privatsphäre, bei Delikten gegen die Ehre, usw.).

Wie aber kann in einem Gerichtsverfahren der korrekte Versand oder Empfang einer solchen Nachricht nachgewiesen werden? Normalerweise ist eine einfache Kopie der Nachricht oder ein “screenshot” nicht ausreichend, und wenn die gegnerische Partei bestreitet, eine Nachricht verschickt oder erhalten zu haben, ist ein Expertengutachten, welches den Ursprung der Kommunikation, die Identität der an der Unterhaltung Beteiligten und die Echtheit der Nachricht selbst feststellt, erforderlich. Das heißt, die Rechtsprechung stellt an dieser Art von Nachrichten dieselben Ansprüche, die sie auch an E-Mail-Kommunikationen stellt.

In gewissen Situationen könnte jedoch auch eine Zeugenaussage ausreichend sein. Wenn zum Beispiel mehrere Personen an einer Unterhaltung beteiligt sind (z.B. WhatsApp-Gruppen), könnten diejenigen, die nicht Verfahrenspartei sind, die Echtheit und den Inhalt einer Unterhaltung bezeugen.

Und so wie sich unsere Kommunikationsmethoden entwickeln werden, wird sich aller Voraussicht nach auch die Rechtsprechung weiterentwickeln.

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