Insolvenzen. In welcher Situation befinden wir uns?
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sehen wir uns mit einem instabilen wirtschaftlichen und sozialen Szenario konfrontiert, das, verschärft durch die Pandemie, die wir gegenwärtig durchlaufen, weiterhin eine noch nicht beendete Unsicherheit hervorruft, die eine beunruhigende wirtschaftliche Situation für unser gesamtes Wirtschaftsgefüge darstellt.
Infolgedessen waren viele Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftserwartungen neu zu finanzieren und haben Kredite beantragt, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Dadurch wurde die Existenzfähigkeit der Unternehmen ernsthaft in Frage gestellt, und sie waren gezwungen, eine Finanzierungsvereinbarung zu treffen oder leider auch Konkurs anzumelden.
Angesichts dieser Perspektive müssen wir bedenken, dass das Insolvenz-Moratorium für den Rest des Jahres in Kraft sein wird. Wir stehen also vor einer fiktiven Stabilität, denn im Jahr 2022, wenn die Gläubiger das notwendige Insolvenzverfahren beantragen können, werden wir erst wirklich erfahren, was mit unserer Geschäftsstruktur geschehen ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung eine Insolvenzreform vorbereitet, die zum einen auf die Anpassung an die europäische Richtlinie zur Restrukturierung und Insolvenz und zum anderen auf eine Neuordnung der geltenden Rechtsvorschriften abzielt.
Zwei Aspekte der neuen Verordnung werden besonders intensiv diskutiert: zum einen die sehr umstrittene Möglichkeit für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten), Insolvenz anzumelden, ohne einen Insolvenzverwalter oder Rechtsanwalt hinzuziehen zu müssen, und zum anderen der besondere Schutz für öffentliche Kredite, der gewährt wird.
Das für Kleinstunternehmen konzipierte Verfahren kann den Gläubigern und sogar dem Unternehmen selbst schweren Schaden bereiten, wenn es nicht von Experten auf diesem Gebiet durchgeführt wird. Und ein solcher Schaden kann zu einer Verstärkung des Mitnahmeeffekts und zur Liquidation von Unternehmen führen, die durch den Missbrauch dieses Mechanismus in Ermangelung einer echten Aufsicht ernsthaft geschädigt wurden.
Andererseits wird durch den besonderen Schutz öffentlicher Kredite das Konzept der zweiten Chance fiktiver denn je. Es sei daran erinnert, dass die europäische Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz diesem Kredit keinen besonderen Schutz gewährt, da die Gewährung eines solchen Schutzes die tatsächliche und wirksame Anwendung der Richtlinie untergraben und unmöglich machen würde.
Dieser Aspekt ist im Entwurf des Insolvenzgesetzes am stärksten umstritten, und es wurden viele Argumente für die Abschaffung des besonderen Schutzes öffentlicher Kredite vorgebracht, weshalb wir auf eine Umformulierung dieser Bestimmung hoffen.
Angesichts dieser komplizierten Situation liegt es im besten Interesse der Unternehmen, sich noch besser auf die Unmöglichkeit der Durchsetzung von Forderungen vorzubereiten, und zwar nicht nur, wenn der Schuldner in ein Insolvenzverfahren eintritt, sondern auch schon vor dem Insolvenzverfahren.
Wir müssen den möglichen Vereinbarungen, die im Rahmen der Restrukturierung eines Unternehmens getroffen werden können, besondere Aufmerksamkeit schenken, da dies eine der wenigen, vielleicht sogar die einzige Möglichkeit ist, einen Teil unserer Kredite zu retten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir uns in einer Zeit großer Ungewissheit und bedeutender gesetzlicher Änderungen befinden, sodass wir der wirtschaftlichen Situation nicht nur unseres Unternehmens, sondern auch derjenigen, die direkt oder indirekt in unser Geschäft eingreifen, große Aufmerksamkeit schenken müssen. Deshalb ist es heute wichtiger denn je, sich fachkundig beraten zu lassen, um die beste Lösung für Kredite oder das eigene Geschäft zu finden.