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IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17

28/06/2019
| Michael Lochmann
IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17

Am 26. Juni 2019 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf „Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17“ veröffentlicht, um Zweifel und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die nach der Herausgabe von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ in 2017 identifiziert wurden.

Die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 sind die folgenden:
 

  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
  • Zusätzliche optionale Ausnahme vom Anwendungsbereich für Darlehensverträge, die ein erhebliches Versicherungsrisiko übertragen.
  • Zusätzliche Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkartenverträge, die Versicherungsschutz beinhalten.
  • Änderungen in Bezug auf die Zuweisung, den Ansatz, die Beurteilung der Einbringlichkeit und die Angaben zu Cashflows aus der Versicherungsakquise im Zusammenhang mit erwarteten Vertragsverlängerungen.
  • Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten und damit verbundene Angabevorschriften.
  • Erweiterung der Option zur Risikominderung auf gehaltene Rückversicherungsverträge.
  • Änderungen, wonach ein Unternehmen, das beim erstmaligen Ansatz Verluste aus belastenden Versicherungsverträgen erfasst, auch einen Gewinn aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfassen muss.
  • Vereinfachter Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage.
  • Zusätzliche Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.

Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen stimmt mit dem vorgeschlagenen neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (1. Januar 2022) überein, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Die Änderungen würden rückwirkend angewendet.

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