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IASB veröffentlicht IFRS 17 Versicherungsverträge

31/05/2017
| Michael Lochmann
IASB veröffentlicht IFRS 17 Versicherungsverträge

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Mai 2017 den Rechnungslegungsstandard IFRS 17 ‚Versicherungsverträge‘ veröffentlicht. Damit liegt erstmalig eine weltweit einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Die Erstanwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. IFRS 17 wird zukünftig IFRS 4 ‚Versicherungsverträge‘ ersetzen.

IFRS 17 soll im Vergleich zu seinem Vorgängerstandard IFRS 4   für mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und eine höhere Entscheidungsnützlichkeit der Informationen zu Versicherungsverträgen sorgen. Der 2004 erlassene IFRS 4 war grundsätzlich als Zwischenlösung gedacht und ermöglichte es Versicherungsunternehmen bisher, weitgehend die nationalen Bilanzierungsvorschriften in den IFRS-Abschluss zu übernehmen.

Zielsetzung des IASB war es, einen allgemeinen Standard mit Regelungen für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben für Versicherungsverträge zu entwickeln. Der neue Standard sieht eine Gewinnrealisierung zu dem Zeitpunkt vor, zu dem ein Unternehmen Versicherungsleistungen erbringt und nicht bei Erhalt der Versicherungsprämie. Die Bemessung versicherungstechnischer Rückstellungen erfolgt nun einheitlich zu Tageswerten (current values) und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist unzulässig. Darüber hinaus haben Unternehmen Informationen über in der Zukunft erwartete Gewinne aus Versicherungsverträgen bereitzustellen.

IFRS 17 ist verpflichtend für die Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Versicherungsunternehmen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, wenn gleichfalls IFRS 15 und IFRS 9 angewendet werden.

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