Grünes Licht für BlaBlaCar
Am vergangenen 2. Februar hat ein Gericht in Madrid die Klage von CONFEBUS, ein Verband zur Vertretung der Interessen der spanischen Busunternehmen, gegen die Inhaber der Webseite www.blablacar.es, ein Webportal zur Vermittlung von Mitfahrdiensten für Autofahrten, abgewiesen.
CONFEBUS argumentierte, dass die Aktivitäten von BlaBlaCar einen unlauteren Wettbewerb darstellen, da es als Transportunternehmen agiert, ohne die entsprechenden Genehmigungen erhalten zu haben, zumal die Strecke per Sitzplatz bezahlt wird, Bearbeitungskosten entstehen, Transportuhrzeiten angegeben und der Service mit einer Bankkarte bezahlt wird. BlaBlaCar hingegen behauptete, dass keinerlei Transportvorschriften verletzt werden und beschreibt sich als eine Online-Plattform für Informations- und Übertragungsdienste in elektronischen Netzwerken, wo keinerlei Vergütung oder Gewinn für die Passagiere oder Fahrer entstehen und darüber hinaus letztere keine Mitarbeiter von BlaBlaCar sind.
In seiner Entscheidung von über 26 Seiten erklärt der Richter nach Bewertung der entsprechenden Argumentationen, dass BlaBlaCar als Geschäftsgegenstand nicht die „Organisierung“ der Beförderung von Personen hat, sondern lediglich Menschen in Verbindung setzt, die gemeinsam eine bestimmte Reise machen und die jeweiligen Kosten aufteilen möchten. Es ist dabei ausschlaggebend, dass die Fahrer weder von BlaBlaCar beschäftigt werden noch einem Transportunternehmen zugehörig sind. Es geht lediglich um die Aufteilung der Kosten. Zusammenfassend ist die Aktivität von BlaBlaCar daher im Rahmen des privaten Transports zu verstehen, da nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt sind. Dieses Urteil stellt einen ersten Sieg der Kollaborativen Wirtschaft dar; bestimmte Sektoren werfen bereits die Fragen auf, inwieweit diese Entscheidung einen Einfluss auf das zurzeit anhänginge Verfahren zwischen Fedtex, als Vertreter der spanischen Taxifahrer, und dem Weltunternehmen UBER haben wird.