Folgen des Nichterscheinens des Anwalts bei der Verhandlung
Das Regionalgericht Barcelona hat in seinem Urteil die Frage nach den Auswirkungen auf die Prozesskosten für den Fall analysiert, dass der Anwalt der Klägerin nicht zum frühen ersten Termin erscheint und das Verfahren ausgesetzt wird, sofern der Beklagte nicht die Fortsetzung des Verfahrens zur Entscheidung über den wesentlichen Tatbestand beantragt.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber keinen ausdrücklichen Verzicht, weder ein- noch zweiseitig, vorgesehen. In diesem Zusammenhang biete sich daher angesichts der bestehenden Gesetzeslücke bezüglich der Auswirkungen auf die Prozesskosten als Lösung das Ermessen des Richters an, der in dem konkreten Fall Recht spricht, so das Urteil des Regionalgerichts.
Auf Grundlage der im Urteil des Regionalgerichts analysierten Tatbestände war die Beendigung des Prozesses einzig auf der Klägerpartei anzulastende Gründe zurückzuführen, die selbst entschied, zu klagen und danach ohne Anwalt zu dem frühen ersten Termin zu erscheinen. Es fiel auch ins Gewicht, dass das beklagte Unternehmen die Klage beantwortete und ein Sachverständigengutachten beibrachte, wodurch Prozesskosten entstanden, welche einzig der Behauptung der Klagepartei geschuldet sind.
Auf Grundlage der Rechtsauffassung und der Rechtsprechung, welche die Gesetzeslücke schließt, sowie unter Beachtung der Umstände des Falls entschied das Regionalgericht Barcelona in diesem Fall, die verursachten Prozesskosten der Klägerpartei aufzuerlegen.