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Erste Gerichtsentscheidungen bezüglich der Registrierung der Arbeitszeiten

29/11/2019
| Sandra Burmann, Carlota Aguirre de Cárcer Luitjens
Erste Gerichtsentscheidungen bezüglich der Registrierung der Arbeitszeiten

Seit dem Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2019, das Unternehmen zur täglichen Registrierung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichtet, sind bereits sechs Monate vergangen. Viele Unternehmen mussten alle Arten von Systemen zur Arbeitszeiterfassung einführen und diese an ihre Bedürfnisse und Besonderheiten anpassen. Ein halbes Jahr später sind bereits mehrere Urteile bezüglich der Kündigung von Arbeitnehmern ergangen, die auf anhand der Arbeitszeitregistrierungssysteme erlangte Information gestützt wurden. So wurde die Kündigung einer Arbeitnehmerin für zulässig erklärt, die aufgrund ihrer Position Zugang zu den Registrierkarten ehemaliger Mitarbeiter hatte und diese zum Verlassen des Arbeitsplatzes vor dem Ende ihres Arbeitstages genutzt hatte. Das Unternehmen konnte anhand des Arbeitszeiterfassungssystems feststellen, dass die Mitarbeiterin mehrfach nicht ihr Arbeitszeitende registriert hatte, sondern das eines Ex-Mitarbeiters. Das Gericht hat diesen Betrug als sehr schweren Verstoß angesehen. 

Im Gegensatz hierzu wurde die Unzulässigkeit der Kündigung einer Arbeitnehmerin erklärt, die auf Unregelmäßigkeiten bezüglich der Arbeitszeiterfassung gestützt wurde. Obwohl die Unterlassungen oder Unregelmäßigkeiten nachgewiesen wurden, hatte das Unternehmen, da die Arbeitszeit überwiegend außerhalb des Büros erbracht wurde, implizit die mangelnde Arbeitszeitregistrierung erlaubt. Es wird im Urteil davon ausgegangen, dass die überraschende Kontrolle, wenn zuvor eine stillschweigende Zustimmung vorlag, nicht zulässig ist und dass ohne eine vorherige Warnung keine Sanktion durch Kündigung erfolgen kann. In Bezug auf das Arbeitszeitregistrierungssystem wurde die Unzulässigkeit einer Kündigung infolge Unpünktlichkeit und Fehlzeiten eines Arbeitnehmers erklärt, da nachgewiesen wurde, dass das Erfassungssystem seinen Fingerabdruck nicht erkannt hatte und kontinuierliche Fehler auftraten. Es bleibt abzuwarten, bevor eine genauere Analyse der auf die Arbeitszeiterfassung gestützten Kündigungen erfolgen kann.

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