Ermittlungen gegen chinesische Bank wegen Geldwäsche | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Ermittlungen gegen chinesische Bank wegen Geldwäsche

31/10/2017
| Marta Arroyo
Ermittlungen gegen chinesische Bank wegen Geldwäsche

Der nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) hat Ermittlungen gegen die chinesische Bank ICBC als juristische Person wegen fortgesetzter Geldwäsche krimineller chinesischer Banden, die in Spanien aktiv sind, aufgenommen. Der Beschluss vom September stützt sich darauf, dass die europäische Filiale der ICBC (Industrial and Commercial Bank of China) zwischen 2011 bis 2014 als „Geldwäschebank“ zur Durchführung diverser Handlungen durch verschiedene kriminelle Banden wie „Emperador“ und „Snake“ fungierte.

Der Ursprung der Untersuchungen geht auf die 2015 begonnene „Operation Snake“ zurück, bei der diverse leitende Angestellte des Bankinstituts untersucht wurden, wenngleich der Richter des nationalen Gerichtshofs erwägt, die Anklage auf die ICBC Luxemburg auszuweiten, da er meint, dass sie „punktuelle Kenntnis über die Art und Weise hatte, wie ICBC Spanien handelte“ und er außerdem der Auffassung ist, dass die leitenden Angestellten „im Rahmen der Befugnisse der ICBC Luxemburg und im ausschließlichen Interesse und für Rechnung des Bankinstituts ICBC Luxemburg“ handelten.

Die getätigten Transaktionen der Bank bestanden laut des Beschlusses darin, das Maximum der Bareinlagen der Kunden zu erlangen, die in Schattenwirtschaftsaktivitäten und verdächtigen Steuer- und Abgabenbetrugssachen verwickelt sind. Dazu erhöhte die Bank die Deckung ihrer Geldmittel mittels Aufteilung der Zahlungen sowie durch interne nicht benannte Konten, vorgetäuschte Rechnungen und durch massive Geldmittelsendung nach China. Der Richter fügt an, dass die Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht verabschiedet wurden und dass weder Kontrollprüfungen ausgeübt wurden noch für die Behörden verdächtige Transaktionsberichte bestanden.

Die Entscheidung des spanischen Richters ist dem Bankinstitut bereits durch ein Rechtshilfeersuchen mitgeteilt worden, das nach Luxemburg versandt wurde, wo es seinen steuerlichen Sitz hat.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!