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Die steuerfreie Ausschüttung von Dividenden in der EU

31/10/2019
| Gustavo Yanes
Die steuerfreie Ausschüttung von Dividenden in der EU

In diesem Artikel möchten wir ein besonderes Augenmerk auf wenig bekannte, jedoch bedeutsame Aspekte der Ausschüttung von Dividenden spanischer Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften in anderen EU-Ländern legen. Im Allgemeinen ist diese Gewinnausschüttung in Spanien steuerbefreit, sofern gewisse Erfordernisse der Einkommensteuer für Nichtresidente (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, „IRNR”) erfüllt werden.
Ferner ist die Einhaltung materieller Elemente unabdingbar. Gemäß der Rechtsprechung des EuGHs ist den folgenden Punkten besondere Beachtung zu schenken, um u. a. zu analysieren, ob die Unternehmensgruppe so gestaltet ist, um sich künstlich von der Zahlung der Steuern zu befreien:

(i)    Die der Muttergesellschaft ausgezahlten Dividenden werden vollständig oder teilweise an ein anderes Unternehmen übertragen, die die Erfordernisse der Vorschriften nicht erfüllt – z. B., wenn die tatsächlich begünstigte Gesellschaft nicht in einem EU-Land ansässig ist.

(ii) Im Fall von Verträgen zu Konzernfinanzierungen, weshalb die Muttergesellschaft die erhaltenen Dividenden nicht wirklich nutzen kann anlässlich der Rückzahlung der Kredite.

(iii) Wenn die Muttergesellschaft keiner Geschäftstätigkeit nachgeht, mit besonderem Fokus auf Holding-Gesellschaften etc.

Angesichts des Vorstehenden empfehlen wir der Geschäftsführung spanischer Tochtergesellschaften, die zuweilen diesbezüglich wenig Handlungsspielraum hat, eine Bestätigung bei der Muttergesellschaft zu erbitten, dass diese nicht nur die formellen Bedingungen der IRNR sondern auch die „materiellen und wirtschaftlichen“ Erfordernisse der Konzernstruktur erfüllt. Sollte dies nicht geschehen besteht das Risiko, dass bei einem Steuerprüfungsverfahren die Handlung der Geschäftsführer als vorsätzlich eingestuft werden könnte und diese gesamtschuldnerisch für die bei der Ausschüttung der Dividenden der Tochtergesellschaft nicht abgeführten Steuern haften würden.

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