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Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen gegen drei Stahlunternehmen aufgrund der Beteiligung an einem Informationsaustauschkartell

29/04/2022
| Carlos Vérgez, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen gegen drei Stahlunternehmen aufgrund der Beteiligung an einem Informationsaustauschkartell

Am 4. März 2022 erließ die spanische Wettbewerbsbehörde einen Beschluss, mittels welchem drei Unternehmen, die auf dem spanischen Markt für den Ankauf von Altmetall tätig sind, aufgrund des Austauschs sensibler Geschäftsinformationen sanktioniert wurden.

Nach anonymen Hinweisen an die Europäische Kommission und der Stellung eines  Kronzeugenantrags seitens des Unternehmens GALLARDO BALBOA, führte die Wettbewerbsbehörde im November 2018 und im März 2020 Inspektionen am Sitz mehrerer Unternehmen durch. So leitete die Wettbewerbsbehörde im Juli 2020 ein Sanktionsverfahren u.A. gegen ARCERLOMITTAL, CELSA, FERIMET, GALLARDO BALBOA, BALBOA, MEGASA, BIPADOSA, SISE, RIVA FORNI ELETTRICI, SIDENOR, CLERBIL wegen möglicher Verstöße gegen Artikel 1 des spanischen Wettbewerbsgesetzes und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("AEUV") ein.

In ihrem Beschluss stellte die Wettbewerbsbehörde das Vorliegen einer einzigen und fortgesetzten Zuwiderhandlung fest, die in der Bildung eines Kartells bestand, in dessen Rahmen vertrauliche und wirtschaftlich sensible Informationen über die folgenden Bereiche ausgetauscht wurden: (i) künftige Kaufspreise; (ii) technische Stillstände der Stahlwerke; und (iii) Preise oder die Preise dritter Wettbewerber, die noch nicht für den gesamten Markt veröffentlicht waren.

Der Informationsaustausch fand zwischen GALLARDO BALBOA und SIDENOR im August 2017 und zwischen SIDENOR und ARCELOMITTAL zwischen Januar und August 2017 statt. Dank dieser Austäusche konnten die Unternehmen ihre Handlungsweise angleichen und die Versorgung von Altmetall gewährleisten ohne sich der Marktdisziplin zu unterwerfen, und somit den Wettbewerb einschränken.

Aus diesem Grund stellte die Wettbewerbsbehörde zwei sehr schwere Verstöße gegen Artikel 1 des Wettbewerbsgesetzes und Artikel 101 AEUV fest, die ein Kartell darstellen, und verhängte Geldstrafen i.H.v. insgesamt 24 Millionen Euro gegen GALLARDO BALBOA, SIDENOR und ARCELOMITTAL, während das Verfahren gegen die übrigen beteiligten Unternehmen eingestellt wurde. Sie wies auch auf die Möglichkeit hin, dass den sanktionierten Unternehmen die künftige Auftragsvergabe im Rahmen der öffentlichen Verwaltung untersagt werden könnte.

Da die von GALLARDO BALBOA gelieferten Informationen zur Zerschlagung des Kartells beitrugen, wurde die Geldstrafe dieses Unternehmens um 50% reduziert. Es ist zu erwarten, dass die Unternehmen Berufung gegen die Geldstrafen vor dem spanischen Nationalen Gerichtshof einlegen werden.

Dieser Fall bestätigt erneut, dass die Untersuchung von Kartellen eine der obersten Prioritäten der Wettbewerbsbehörde ist, und erinnert daran, dass ein Informationsaustausch zwischen konkurrierenden Unternehmen, der sich auf künftige Preise und Mengen sowie andere kommerzielle Aspekte bezieht, in der Regel ein Kartell und nicht nur eine bloße Beschränkung des Wettbewerbs zwischen Wettbewerbern darstellt.

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