Die Regelung des digitalen Abschaltens, eine Pflicht für Unternehmen in Spanien
Mit dem Recht auf digitales Abschalten ist das Recht der Arbeitnehmer gemeint, während ihrer Ruhezeiten und ihres Urlaubes kein digitales Gerät aus beruflichen Gründen nutzen zu müssen. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine (Video-)Anrufe, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder jegliche andere Art der Kommunikation zu beantworten, so dass die Ruhe-, Urlaubs- und Ferienzeiten eingehalten werden können.
Das Recht auf digitales Abschalten ist ein besonders geschütztes Recht, da es in direktem Zusammenhang mit dem Recht auf Privatsphäre und der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben steht.
Um die Einhaltung dieses Rechts zu gewährleisten, sind die Unternehmen nach spanischem Recht verpflichtet, eine interne Firmenpolitik zur digitalen Abschaltung zu entwickeln. In dieser Politik müssen die Modalitäten für die Ausübung des Rechts auf ein Abschalten der digitalen Verbindung sowie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal im Hinblick auf die sinnvolle Nutzung der technischen Hilfsmittel festgehalten werden.
Diese Verpflichtung wurde ursprünglich in Artikel 88 des Gesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der digitalen Rechte aufgenommen. Kürzlich wurde sie auch in Artikel 18.2 des Gesetzes 10/2021 vom 9. Juli über die Fernarbeit aufgenommen, in dem es heißt:
"Das Unternehmen ist verpflichtet, nach Anhörung der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmer eine interne Politik für die Arbeitnehmer, einschließlich der Führungskräfte, auszuarbeiten, in der die Modalitäten für die Ausübung des Rechts auf Abschalten sowie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal im Hinblick auf eine vernünftige Nutzung der technischen Hilfsmittel festgelegt werden, die das Risiko der technischen/digitalen Ermüdung vermeidet. Insbesondere wird das Recht auf digitales Abschalten bei vollständiger oder teilweiser Fernarbeit sowie in der Wohnung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Nutzung technischer Hilfsmittel zu Arbeitszwecken gewahrt.“
Was ist bei der Ausarbeitung der Regelung zum digitalen Abschalten zu berücksichtigen?
- Wenn es eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung gibt, sollte die Richtlinie gemeinsam von dem Unternehmen und der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung entwickelt werden.
- Sie sollte das Ausüben des Rechts auf digitales Abschalten darlegen, d. h. wie das Recht umgesetzt wird. Daher sollten Zeiträume festgelegt werden, in denen das digitale Abschalten eingehalten werden soll.
- Es sollten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit die Arbeitnehmer im Umgang mit den digitalen Medien geschult werden.
Das Fehlen einer Regelung des digitalen Abschaltens im Unternehmen kann zu Sanktionen durch die Arbeitsaufsichtsbehörde und durch die Sozialversicherung führen und/oder sogar Klagen von Seiten der Arbeitnehmer mit sich bringen.