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Die Frist für die Einhaltung des Vergütungsregisters der Gesellschaft endet am 14. April 2021

13/04/2021
| Nerea Albert Gracenea
Die Frist für die Einhaltung des Vergütungsregisters der Gesellschaft endet am 14. April 2021

Der nächste Stichtag 14. April 2021 für die Einhaltung der Verpflichtung zur Einführung eines Entgeltregisters gemäß dem Königlichen Dekret 902/2020 vom 13. Oktober 2020 über die Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen ("KD 902/2020").

Es lohnt sich, den Inhalt dieser Verpflichtung sowie die Frist für die Einhaltung kurz zu beleuchten:

  • Zweck dieses KD über gleiches Entgelt für Frauen und Männer ist die Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern in Entgeltfragen.
     
  • Dieses KD sieht die folgenden Verpflichtungen vor:

          - Eine der neuen Unternehmenspflichten ist Einführung eines Lohnbuchs. Alle Unternehmen müssen ein Gehaltsverzeichnis erstellen, in dem die gesamte Belegschaft, einschließlich der Geschäftsführung und des oberen Managements, enthalten ist. Dieses Register enthält einer Liste, die das Durchschnittsgehalt nach Gehaltskonzept und Berufsgruppe enthält und nach Männern und Frauen aufgeschlüsselt ist. Bestehen zwischen den Gruppen Lohngefälle, müssen diese vom Unternehmen begründet werden, indem Informationen über die durchschnittlichen prozentualen Unterschiede zwischen Männern und Frauen zur Verfügung gestellt werden.

         - Die Frist für die Implementierung des Lohnregisters ist der 14.04.2021, das Datum, an dem das KD 902/2020 in Kraft tritt. 

          - Unternehmen, die einen Gleichstellungsplan aufstellen, müssen sich einem Lohnaudit unterziehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine Diagnose die Lohnsituation durchführen und einen Aktionsplan zur Korrektur etwaiger Lohnungleichheiten aufstellen müssen.

         - Die Frist für die Durchführung des Lohnaudits wird den Fristen entsprechen, die für die Verpflichtung zur Durchführung eines Gleichstellungsplans vorgesehen sind:


                                   ARBEITNEHMERNUMMER                 FRIST
                                   zwischen 50                                          Ab 07/03/2022
                                   zwischen 101 und 150                        Ab 07/03/2021
                                   zwischen 151 und 249                        Ab 07/03/2020
                                   250 oder mehr                                      Ab 2007

  • Wenn das Unternehmen die Verpflichtungen, die sich aus diesem neuen KD ergeben, nicht einhält, muss es mit administrativen oder rechtlichen Konsequenzen rechnen. Insbesondere können nach dem Gesetz über Verstöße und Sanktionen der sozialen Ordnung Verwaltungsstrafen zwischen 625 € und 6.250 € verhängt werden.

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