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Der Spanische Nationale Gerichtshof schließt den Fall „Tous“ ab, doch der Reputationsschaden der Modefirma bleibt bestehen

28/02/2020
| Vanessa Guzek Hernando
Der Spanische Nationale Gerichtshof schließt den Fall „Tous“ ab, doch der Reputationsschaden der Modefirma bleibt bestehen

Im vergangenen Jahr musste sich das spanische Juwelierunternehmen “Tous” gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen der Verbrechen der irreführenden Werbung, des fortgesetzten Betrugs, der Dokumentenfälschung und der Korruption im Geschäftsleben, die von dem spanischen Verbraucherverband von Schmuckstücken Consujoya initiiert wurde, vor dem spanischen Nationalen Gerichtshof verteidigen.

Die Frage, die sich stellte, war, ob Silberschmuck, der durch die “Electroforming”-Technik (Schmuckstücke, die im Inneren eine nichtmetallische Komponente aufweisen) hergestellt wird und dessen Außenseite aus Sterlingsilber besteht, als Edelmetall bezeichnet werden können.

Der spanische Verband der Juweliere, Silberschmiede und Uhrmacher unterstützte die Firma Tous während der Befragung vor dem Richter und sagte aus, dass es sich um eine interne Herstellungstechnik handelt, die es ermöglicht, dem Verbraucher Designschmuckstücke zu einem erschwinglicheren Preis anzubieten.

Gemäss Artikel 55 des Gesetzes über Gegenstände aus Edelmetallen kann ein Schmuckstück als Edelmetall bezeichnet werden, obwohl nichtmetallische Materialien verwendet werden, um den Produkten aus Edelmetall Stabilität zu verleihen, Die nichtmetallischen Materialien dürfen jedoch nicht gefärbt oder beschichtet werden, um ihnen das Aussehen von Edelmetall zu verleihen.

Der spanische Nationale Gerichtshof hat am 27. Januar 2020 beschlossen, dass kein Betrugsfall vorliegt, da die verkauften Stücke ohne jegliche Täuschung als Edelmetalle angesehen werden und dem Verbraucher zu keinem Zeitpunkt das Tousprodukt als massives Silber verkauft wird. Darüber hinaus besagt das Echtheitszertifikat, dass der Schmuck einen nichtmetallischen Kern enthalten kann, um Stabilität zu gewährleisten.

Auch gäbe es keine irreführende Werbung, da im Angebot der Produkte keine falschen Behauptungen oder unsicheren Eigenschaften zu finden sind. Ebenso wenig habe man es mit einem Verbrechen der falschen Dokumentation zu tun, da die ausgestellten Echtheitszertifikate im Einklang mit den Vorschriften für Edelmetalle stünden. Es gäbe auch kein Verbrechen der Korruption unter Privatpersonen.

Obwohl der Fall Tous eingestellt wurde, bleibt der Reputationsschaden für die Firma bestehen.

In Spanien gibt es mehrere Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Fälle von Angriffen auf den Ruf von Unternehmen, welches ein Grundrecht auf Ehre, persönliche und familiäre Privatsphäre sowie des Selbstbildes darstellt, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen schützen.

Die Marke untersucht nun die Erfolgsaussichten einer möglichen Klageerhebung gegen den Verbraucherverband Consujoya wegen unlauteren Wettbewerbs und Missbrauchs der Figur der Volksanklage.

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