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Beweislastumkehr

30/11/2017
| Annette Sauvageot
Beweislastumkehr

Juristen bekannt ist, dass die Beweislastumkehr die Ausnahme von der Regel ist, dass, wer eine ihm rechtlich vorteilhafte Norm gegenüber einem anderen anwenden möchte, die Voraussetzungen hierfür selbst beweisen muss. Ebenso ist bekannt, dass diese Ausnahmebestimmung sich in einer Demokratie auf einige wenige privatrechtliche Vertragsverhältnisse beschränkt. Nun hat das spanische Parlament fast unbemerkt, während Spanien im Katalonienfieber steckte, im September einen Gesetzesvorschlag zur parlamentarischen Debatte zugelassen, der die Beweislastumkehr im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Gesetzes zur Regel macht. Wer beschuldigt wird, der muss sich exkulpieren, so bestimmt es Art. 73 des Entwurfes für ein Gesetz, (Proposición de Ley 122/000097). Ich hatte wenn schon keinen Sturm der Entrüstung doch wenigstens ein juristisches Stirnrunzeln erwartet, ob diese Regelung, die etwas an Torquemada erinnert und besser zu einer Diktatur passt als zu einem EU-Mitgliedstaat.

Auch Sie, lieber Leser, sind verwundert? Schauen Sie in dem Entwurf nach, der zitierte Artikel ist womöglich nicht der einzige, der Ihnen ein Übergriff in Ihre Rechte scheint.

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