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Aktuelle Informationen zur Änderung des spanischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

27/07/2021
| Dr. Linda Schumacher - Rechtsreferendarin
Aktuelle Informationen zur Änderung des spanischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

Durch den mittlerweile ratifizierten Eigenmittelbeschluss der Europäischen Union vom 14. Dezember 2020 sind die Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet 0,80 € pro Kilo nicht recyceltem Verpackungsabfall aus Kunststoff an die Europäische Union zu zahlen.

Spanien plant diese Kosten teilweise durch eine Steuer auf die Herstellung, den Import oder den innergemeinschaftlichen Erwerb von Einwegkunststoffverpackungen auf die Industrie umzulegen. Dies soll durch die Änderung des spanischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (Ley de Residuos y Suelos Contaminados) erfolgen, welche sich noch im Gesetzgebungsprozess befindet. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes ist daher nicht vor Frühjahr 2022 zu rechnen. Eine Zusammenfassung der spanischen Gesetzesvorlage ist in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift Economía (2/2021) abgedruckt.

Mit diesem Gesetzesvorhaben soll auch die EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (sog. Einwegkunststoffrichtlinie) umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht verschiedene Umsetzungsfristen vor, hinsichtlich der Artikel 5 und 7 ist diese am 3. Juli 2021 abgelaufen.

Das Einfuhrverbot aus Art. 5 und die Kennzeichnungspflicht aus Art. 7 der Richtlinie für bestimmte Einwegprodukte gelten bereits jetzt auch in Spanien. Aufgrund der uneingeschränkten Regelungen der genannten Artikel und deren hinreichender Bestimmtheit, geht die Europäische Kommission sowie auch das zuständige spanische Ministerium (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico) diesbezüglich von einer unmittelbaren Wirkung der Richtlinie aus. Eine Auflistung der dem Einfuhrverbot bzw. der Kennzeichnungspflicht unterliegenden Produkte findet sich in Teil B bzw. Teil D der Richtlinie sowie auch in einer Mitteilung des Ministeriums.

Die übrigen Regelungen der Richtlinie sowie die Plastiksteuer werden dagegen erst mit Inkrafttreten des bislang noch nicht verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Änderung des spanischen Abfall- und Bodenschutzgesetze umgesetzt und damit rechtlich verbindlich.

Deutschland hat die geänderte Richtlinie durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes bereits in nationales Recht umgesetzt. Ob auch in Deutschland die Kunststoffabgabe zu einer „Plastiksteuer“ für Unternehmen führen wird steht derzeit noch nicht fest.

Stand: 26.07.2021

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