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Änderung der Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse

30/06/2023
| Michael Lochmann
Änderung der Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse

Am 30. Mai 2023 hat der spanische BOE zwei Beschlüsse der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen vom 18. Mai 2023 veröffentlicht, mit denen die Formulare für die Offenlegung des allgemeinen und des konsolidierten Jahresabschlusses überarbeitet wurden.

Die wichtigsten Änderungen sind:

Alle Abschlüsse:

  • Änderungen Identifikationsblatt: bei allen Einzel-, Normal-, verkürzten und KMU-Abschlüssen wird das Covid-Blatt abgeschafft und die Angabe des Frauenanteils im Verwaltungsorgan hinzugefügt.
  • Änderungen Blatt Wirtschaftlicher Eigentümer: für alle Einzel-, Normal-, verkürzten und KMU-Abschlüsse werden zusätzliche Felder eingeführt, um eine bessere Identifizierung der natürlichen Personen zu ermöglichen (Art des Dokuments und Land der Ausstellung). Zusätzlich wird zwischen Kontrolle durch Beteiligungen oder durch Stimmrechte unterschieden.
  • Änderungen Blatt Umweltinformationen: um die Vergleichbarkeit der Informationen zu vereinfachen, können Unternehmen nun freiwillig fünf Umweltindikatoren mit Daten zu den CO2-Emissionen in drei Bereichen sowie zum Wasser- und Stromverbrauch angeben.

Normaler Abschluss:

  • Änderung der Bezeichnung der Position A.VII. "Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" in der Bilanz.
  • Änderungen bei der Überleitung zwischen den Bilanzpositionen und dem Allgemeinen Kontenrahmen (PGC) sowie der Positionen der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen und des PGC.
  • Änderungen beim Format der Anhangsangaben 2, 9 und 24 zu den Jahresabschlüssen.
  • Änderungen bei den Honoraren des Abschlussprüfers: Honorare für eigene Prüfungsleistungen werden von anderen Leistungen des Abschlussprüfers getrennt ausgewiesen.

Konsolidierter Abschluss:

  • Änderungen bei den allgemeinen Identifikationsblättern: es wird eine neue Tabelle zur Auflistung der Konzerngesellschaften eingeführt, die zwei grundlegende Änderungen enthält: (i) einerseits müssen Informationen über die direkten Beteiligungen der einzelnen Unternehmen entlang der Beherrschungskette angegeben werden, so dass die Jahresabschlussadressaten direkt und automatisch die Struktur des Konzerns erkennen können; (ii) andererseits müssen zusätzlich zu den in die Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen (mit der Angabe, ob es sich um Tochterunternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen handelt) auch die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen angeben werden (ebenfalls mit der Angabe, ob es sich um assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen handelt).
  • Konsolidierter Anhang: bei Anhangsangabe 3 wird der letzte Satz gestrichen, der sich auf nicht mehr anwendbare gesetzliche Bestimmungen bezieht.
  • Einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat (ESEF: European Single Electronic Format): wenn der Abschluss aufgrund der Anwendung von IAS/IFRS im ESEF-Format offengelegt wird, muss die Vorlage beim Handelsregister durch eine Datei erfolgen, die den Regeln und Spezifikationen der XBRL-Taxonomie entsprechen muss.

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